Generalplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Ruderakademie Ratzeburg Referenznummer der Bekanntmachung: RA-001_2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unter den Linden 1
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ratzeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Ruderakademie Ratzeburg
Generalplanungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Ruderakademie Ratzeburg.
Die Stadt Ratzeburg ist seit mehreren Jahrzehnten Standpunkt des Bundesleistungszentrums des Deutschen Ruderverbands, der Ruderakademie am Ratzeburger See. Die Ruderakademie soll nun umgebaut und modernisiert werden. Hierfür sucht die Stadt Ratzeburg einen Generalplaner.
Im Planungsumfang sind die Objektplanung, die Freianlagenplanung, die Tragwerksplanung sowie die Planung der technischen Gebäudeausrüstung enthalten.
Die Generalplanungsleistungen werden stufenweise vergeben. Aufgrund der angestrebten Förderung ist es zwingend erforderlich, die Leistungsphase 4 bis zum 15. Juni 2020 abzuschließen.
Stadt Ratzeburg
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg
Die Stadt Ratzeburg ist seit mehreren Jahrzehnten Standpunkt des Bundesleistungszentrums des Deutschen Ruderverbands, der Ruderakademie am Ratzeburger See. Als Verbandszentrum werden hier kontinuierlich unmittelbare Wettkampfvorbereitungen für die internationalen Zielwettkämpfe der U23 und offenen Altersklassen durchgeführt. Ebenfalls finden hier Trainingszusammenführungen aller Trainingsgruppen des Bundesstützpunktes Ratzeburg/Hamburg sowie weiterer Disziplingruppen des Deutschen Ruderverbandes statt. In die Ruderakademie ist zudem das Sportinternat Ratzeburg in Trägerschaft des Olympiastützpunktes Hamburg/Schleswig-Holstein integriert.
Die Ruderakademie verfügt aktuell über eine Unterbringungskapazität von 38 Betten, durch zusätzliche Aufbettung kann kurzfristig die Kapazität erhöht werden. Dauerwohnverhältnisse durch das Sportinternat verringern jedoch die zur Verfügung stehende Anzahl an Übernachtungsplätzen.
Der Deutsche Ruderverband erwägt nun seit einigen Jahren die Modernisierung des Ruderleistungszentrums in Ratzeburg. Dieser langjährige Bundesstützpunkt mit intensiver Nutzung für den Hochleistungssport ist von höchster Wertigkeit für den Deutschen Ruderverband und ist ein tragender Baustein in seiner Konzeption für die nächsten Zyklen.
Eine Modernisierung des Standortes ist unumgänglich, sollen weiterhin adäquate Hochleistungsstandards erfüllt und Trainingsgegebenheiten und -umfelder optimiert werden. Aufgrund dessen soll diese Baumaßnahme für den Spitzensport zu hohen Anteilen durch die Bundesrepublik Deutschland (40 %) und das Land Schleswig-Holstein (30 %) finanziell gefördert werden. Der Eigenanteil der Stadt Ratzeburg wird zudem noch durch Mittel des Kommunalen Investitionsfonds sowie weiterer Sportfördermittel des Landes vermindert.
Für den Umbau und die Erweiterung der Ruderakademie sucht die Stadt Ratzeburg einen Generalplaner.
Aufgrund der angestrebten Förderung sowohl durch den Bund als auch das Land ist es zwingend erforderlich, die Leistungsphase 4 bis zum 15. Juni 2020 abzuschließen. Der Förderantrag mit den genehmigungsfähigen Plänen und Unterlagen ist bis zum 30. Juni 2020 beim Fördermittelgeber einzureichen. Eine genaue Definition der einzureichenden Pläne und Unterlagen erfolgt nach Auftragsvergabe und nach Abstimmung mit dem Fördermittelgeber Ende Januar 2020.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf bis Leistungsphase 4. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen Umbau Ruderakademie
Ort: Bäk
NUTS-Code: DEF06
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert für Dienstleistungen wurde erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDLNE
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Fax: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB:
— Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.