Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für die Gemeinde Malente Referenznummer der Bekanntmachung: 01-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 31
Ort: Malente
NUTS-Code: DEF08
Postleitzahl: 23714
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.malente.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für die Gemeinde Malente
Die Gemeinde Malente plant die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für den Katastrophenschutz für die FF Malente
Auftraggeber ist die Gemeinde Bad Malente-Gremsmühlen in Schleswig-Holstein.
Fahrgestell + Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF20 KatS und Zusammenführung aller Lose
23714 Malente
Los 1 – Fahrgestell + Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF20 KatS und Zusammenführung aller Lose.
(Teil-)Beladung für ein LF20 KatS nach DIN 14530-8
23714 Malente
Los 2 – (Teil-)Beladung für ein LF20 KatS nach DIN 14530-8.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell + Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF20 KatS und Zusammenführung aller Lose
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 30
Ort: Ulm (Donau)
NUTS-Code: DE144
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-)Beladung für ein LF20 KatS nach DIN 14530-8
Postanschrift: Industriestraße 21
Ort: Halstenbek, Holstein
NUTS-Code: DEF09
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de