Löschgruppenfahrzeug LF10 unterteilt in drei Lose für die Gemeinde Groß Vollstedt Referenznummer der Bekanntmachung: 04-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niedernstraße 6
Ort: Nortorf bei Neumünster
NUTS-Code: DEF0B
Postleitzahl: 24589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-nortorfer-land.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF10 unterteilt in drei Lose für die Gemeinde Groß Vollstedt
Die Gemeinde Groß Vollstedt beschafft ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die FF Groß Vollstedt.
Auftraggeber ist die Gemeinde Groß Vollstedt über das Amt Nortorf-Land in Schleswig-Holstein.
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines LF10
24802 Groß Vollstedt
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10.
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 und Zusammenführung aller Lose
24802 Groß Vollstedt
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 und Zusammenführung aller Lose.
(Teil-)Beladung für ein LF10 nach DIN 14530-5
24802 Groß Vollstedt
(Teil-)Beladung für ein LF10 nach DIN 14530-5.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines LF10
Postanschrift: Edisonstraße 44
Ort: Kiel, Wellsee
NUTS-Code: DEF02
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 und Zusammenführung aller Lose
Postanschrift: Albert Ziegler Straße 14
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-)Beladung für ein LF10 nach DIN 14530-5
Postanschrift: Industriestraße 21
Ort: Halstenbek, Holstein
NUTS-Code: DEF09
Postleitzahl: 25469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
Oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de