Deponieerweiterung „Am Turm“ — Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung und den Bau der Oberflächenabdichtung Referenznummer der Bekanntmachung: DAT2019PL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Braunschweiger Straße 87/88
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09
Postleitzahl: 38220
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enwi-hz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deponieerweiterung „Am Turm“ — Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung und den Bau der Oberflächenabdichtung
Ausschreibung von Ingenieurdienstleistungen für die Planung und die Errichtung der Oberflächenabdichtung der Deponieerweiterung „Am Turm“.
Der Standort der Deponieerweiterung „Am Turm“ liegt ca. 3 km nördlich von Wernigerode südöstlich des Kreuzes der Bundesstraßen A 36 und B 244. Der Deponiestandort liegt im Landkreis Harz (Altkreis Wernigerode). Seit dem 1. Juni 2005 befindet sich die Deponie in der Stilllegungsphase.
Das Deponiegelände ist außerhalb von Siedlungen auf freier Flur gelegen. Nördlich, westlich und südlich grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten schließt sich der Altkörper der Deponie „Am Turm“ an.
Die Entfernung zu Wohngebieten beträgt nach Schmatzfeld ca. 2,5 km und nach Wernigerode ca. 3 km.
Der historisch begründete Standort entstand 1961 als ungeordnete Deponie (Altanlage) aus der alten Kalkgrube an der „Neuen Turmwarte“. In den Jahren 1999 und 2000 wurde die ca.5,1 ha große Erweiterungsfläche der Deponie „Am Turm“ nach den Vorschriften der TASi für eine Deponie der Klasse 2 abfallrechtlich genehmigt und an der Basis abgedichtet.
1999 wurde mit der Ablagerung von Siedlungsabfällen auf der Erweiterungsfläche begonnen. Die Schließung der gesamten Deponie auf Grund der rechtlichen Vorgaben der TASi erfolgte zum 31.5.2005. In dem Zeitraum von Herbst 2005 bis Frühjahr 2006 wurde das Deponiegasfassungssystem inklusive Gasfackel errichtet. Im Zeitraum 2006 bis 2008 wurde die Deponieoberfläche mit einer gering mächtigen temporären mineralischen Oberflächenabdeckung versehen.
Der Deponiekörper ist von einem Ringgraben umschlossen, der Oberflächenwasser fasst und abführt.
Die Genehmigung wurde am 8. Juni 2009 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherung und Rekultivierung der Deponieerweiterung „Am Turm“; Leistungen zur Ausführungsplanung, Vergabe und Bauoberleitung
Postanschrift: Haferwende 7
Ort: Bremen
NUTS-Code: DEE09
Postleitzahl: 28357
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke zu verwenden (Formblätter) zu verwenden. Die Vordrucke, die Beschaffungsunterlagen und die späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de zum Download bereit. Sollten sich Daten als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten sind, werden vom AG über die Vergabeplattform beantwortet.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich interessierte, aber nicht registrierte Benutzer regelmäßig über die Vergabeplattform informieren müssen. Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggf. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage.
Vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYUDLR1
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Nachprüfung unzulässig, soweit
— der Auftragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.