Reinigung und TV-Inspektion Gerolsheim und Neuleiningen Referenznummer der Bekanntmachung: LEIN_WERKE-2020-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Industriestraße 11
Ort: Grünstadt
NUTS-Code: DEB3C
Postleitzahl: 67269
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-l.de
Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung und TV-Inspektion Gerolsheim und Neuleiningen
Reinigung und TV_Inspüektion Gerolsheim und Neuleiningen.
Ortsgemeinden Neuleiningen und Gerolsheim
Zustandserfassung Hauptkanäle: DN 150-250: 3 200 Meter
— DN 300-600: 16 500 Meter;
— DN 700-1300: 1 000 Meter;
—ZERF Anschlussleitungen: 1 640 Stück;
— ZERF Schächte: 825 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktuelle Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV; für Bieter aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedsstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Eintragungen bei der Industrie- und Handelskammer in Kopie bzw. Nachweis des Besitzes einer bestimmten Organisation, sofern erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können.
Vor der Auftragsvergabe wird für den Bestbieter eine Auskunft nach § 150a GewO vom AG eingeholt.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von allen beteiligten Unternehmen einzureichen; falls Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen, hat der Bieter Art und Umfang dieser Leistungen mit der Angebotsabgabe anzugeben. Mögliche Nachunternehmer müssen vor Vertragsbeginn dieselben Nachweise vorlegen wie der Auftragnehmer; Ausländische Bieter legen adäquate Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vor.
Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eigenerklärung zur Eignung bzw. EEE gem. § 50 VgV.
Aktueller Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 2 LTTG Rheinland-Pfalz.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
—
RAL-GZ 968 „I“; RAL-GZ 968 „R“ oder gleichwertiger Eignungsnachweis
Erklärung nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178)
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nicht registrierte Bieter müssen sich fortlaufend über http://www.auftragsboerse.de über eventuelle Nachträge und Bieterinformationen informieren.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Philipp-Fauth-Str. 11
Ort: Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland