Schulzentrum Mühlenredder, Trockenbau Decken VE 30, 31900329OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hamburger Straße 5-7
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF06
Postleitzahl: 21465
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reinebk.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum Mühlenredder, Trockenbau Decken VE 30, 31900329OV
Das in den 1970er Jahren errichtete Schulzentrum Mühlenredder in Reinbek soll saniert, umgebaut und erweitert werden. Der als Kasseler-Modell gebaute, 3- bzw. 1-geschossige Gebäudekomplex wird bis auf das ursprüngliche Stahlbeton-Skelett-Tragwerk aus Fertigteilstützen, -bindern und -deckenplatten zurückgebaut. Die Rückbauarbeiten erfolgen zeitlich vorgezogen im Vorfelde des Umbaus. Die anschließenden Umbau- und Erweiterungsarbeiten werden in einem zusammenhängenden Bauablauf ohne laufenden Betrieb ausgeführt. Die bestehenden Gebäudeteile erhalten dabei eine komplett neue Außenhülle sowie einen vollständig neuen Innenausbau. Ferner werden die gesamten Außenanlagen unter Erhaltung des Baumbestandes erneuert.
Reinbek
Ausführung von Trockenbauarbeiten an Deckenflächen im Neubau und Bestand, EG bis 2.OG
— ca. 4 100 qm Rasterdecke,
— ca. 600 qm Akustikpaneldecke,
— ca. 2 800 qm Gipskartondecke,
— ca. 1 350 qm Gipskartondecke gelocht,
— ca. 1 000 qm Deckenabkofferungen,
— ca. 210 lfm Deckenschürzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schulzentrum Mühlenredder, Trockenbau Decken VE 30
Postanschrift: Porgesring 22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bohle-gruppe.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Reinbek
Land: Deutschland