TGA-Planung HLS Neubau Mehrzweckhalle Borgentreich Referenznummer der Bekanntmachung: 5557/19-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 13
Ort: Borgentreich
NUTS-Code: DEA44
Postleitzahl: 34434
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.borgentreich.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung HLS Neubau Mehrzweckhalle Borgentreich
Die Orgelstadt Borgentreich beabsichtigt den Neubau einer Mehrzweckhalle als Dreifachsporthalle. Die Halle soll sowohl den Anforderungen an eine moderne Versammlungsstätte für über 200 Personen als auch dem Breiten- und Schulsport gerecht werden. Das Vorhaben ist in Abschnitt II.2.4) näher beschrieben.
Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) und 8 (Gebäudeautomation) des Bauvorhabens. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9.
Borgentreich
Die zu planende Mehrzweckhalle soll als Dreifachsporthalle ausgeführt werden, um sowohl den Anforderungen an eine moderne Versammlungsstätte (über 200 Personen) als auch dem Breiten- und Schulsport gerecht zu werden. Weiterhin soll der aktuelle Stand der Technik in den Bereichen Energetik, Klimatisierung und Brandschutz erreicht werden. Die Halle soll barrierefrei ausgeführt werden, um viele Nutzergruppen anzusprechen.
Weiterhin ist die Neuordnung des Schulzentrums unter Einbezug der Außenflächen ein zusätzliches Planungsziel der Maßnahme.
Für das Vorhaben ist eine Förderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ vorgesehen. Der verbleibende Eigenanteil soll durch Mittel aus dem Programm „Gute Schule“, die jährliche Schulpauschale sowie Haushaltsmittel der Stadt gedeckt werden.
Der Zuwendungsantrag muss bis zum 30.9.2020 unter Vorlage einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276 gestellt werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass diese Frist für den Zuwendungsantrag eingehalten werden kann, sowie den oder die künftig für die Maßnahme ergehenden Zuwendungsbescheid(e) – insbesondere deren Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen – bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
Auftragsgegenstand sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) und 8 (Gebäudeautomation), Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen als 2. Beauftragungsstufe zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragt werden, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD9VC
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland