WKE BV Bettenhaus VE Bekleidungsautomat Referenznummer der Bekanntmachung: 445.01-Bekleidungsautomat
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterlausnitzer Straße 81
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEG0J
Postleitzahl: 07607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waldkliniken-eisenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
WKE BV Bettenhaus VE Bekleidungsautomat
Beschreibung des Leistungsumfanges:
Lieferung und Installation eines vollautomatischen Berufsbekleidungsausgabe und -rücknahmesystems einschließlich Wartung für 10 Jahre.
Waldklinikum Eisenberg
Klosterlausnitzer Str. 81
07607 Eisenberg
Beschreibung des Leistungsumfanges:
Lieferung und Installation eines vollautomatischen Berufsbekleidungsausgabe und -rücknahmesystems einschließlich Wartung für 10 Jahre.
Betreffend II.2.5) Zuschlagskriterium:
Ein etwaig gewährter Skonto, welcher eine Skontierfrist von weniger als 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber beinhaltet, bleibt bei der preislichen Bewertung unberücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 1 VOB/A über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“).
— Nachweis eines vergleichbaren Umsatzes gemäß § 6a EU Ziffer 2 Buchstabe c) VOB/A-EU durch Erklärung über den Gesamtumsatz (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“);
— Nachweis der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Formblatt „Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen …“);
— Nachweis über die Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit (siehe Formblatt „Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit …“);
— Nachweis der Einhaltung der Erfordernisse nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG (siehe Formblatt „Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ …“);
— Bei Nachunternehmereinsatz: Nachweis des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Formblatt „Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen …“);
— Bei Nachunternehmereinsatz: Nachweis des Nachunternehmers über die Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleicheit (siehe Formblatt „Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit …“);
— Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i. S. d. § 6e EU VOB/A (siehe Formblatt„Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen ...“);
— Nachweis über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern etc. einschließlich Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft i.S.d. § 128 GWB (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“).
— Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 3 Buchstabe a) VOB/A, dass vergleichbare Leistungen bereits ausgeführt wurden, durch Angabe über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nichtpräqualifizierte Unternehmen …“);
— Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 3 Buchstabe b) VOB/A, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, durch Angabe zu Arbeitskräften (siehe Formblatt„Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“).
8.6.2020 Anlieferung, Entladung, Verbringung in den Installationsraum, Installationsstart
17.6.2020 Fertigstellung und Abnahme der Installation
KW 26/2020 Datenübertragungen, Bestückung, Einrichtung
1.7.2020 Start Regelversorgung
KW 27/2020 Schulungen und Einweisungen vor Ort, Begleitung beim Systemstart
Abschnitt IV: Verfahren
Waldkliniken Eisenberg GmbH, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter den Vorgaben des § 14 EU VOB/A, demnach ist die Anwesenheit der Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abruf Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die unter vorstehend Abschnitt I. Ziffer I.3) genannte Internetadresse abrufbar. Eine Registrierung beim Auftraggeber ist dafür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie sich ohne Registrierung selbstständig hinsichtlich etwaiger Änderungen und Ergänzungen über die Internetseite fortlaufend informieren müssen. Es wird daher eine Registrierung gegenüber dem Auftraggeber empfohlen.
Bieterpflichten bei erfolgter Registrierung:
Eine Registrierung entbindet den Bieter nicht von seiner Verpflichtung, sich unter der vorstehend Abschnitt I. Ziffer I.3) genannten Internetadresse über etwaige Änderungen und Ergänzungen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist selbst noch einmal zu informieren.
Bieterfragen:
Es werden Bieterfragen beantwortet, welche bis zum
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Beim AG eingehen. Diese Frist wird gesetzt, um zu gewährleisten, dass allen Bietern rechtzeitig wichtige Informationen zugehen können.
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
— Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
— Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden.
— Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
— Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
— Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
— Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
— Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
— Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.
— Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
— Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.