Versorgung Immunhistochemie Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-012-EK-PATH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bremserstr. 79
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgung Immunhistochemie
Die Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gemeinnützige GmbH (KliLu) und die Universitätsklinikum Mannheim GmbH (UMM) beabsichtigen zur Versorgung der Immunhistochemie jeweils auf eigene Rechnung je ein System für das Entparaffinieren, Epitop-Demaskieren, Immunfärben und Gegenfärben von Gewebeschnitten und zytologischen Präparaten auf Objektträgern im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu beschaffen.
Der Auftrag, bestehend aus 2 Losen, wird nur zusammen an einen Auftragnehmer vergeben. Der Bieter muss daher ein Angebot auf beide Lose abgeben.
Grund:
Die Auftraggeber kooperieren bereits seit mehreren Jahren im Bereich der Pathologie. Kernelemente der Kooperation sind einerseits eine gegenseitige Unterstützung bei Belastungsspitzen und andererseits die Unterstützung bei immunhistochemischen Untersuchungen mit seltenen pAK. Darüber hinaus besteht seit dem Jahr 2019 eine enge Kooperation auf dem Gebiet der IT, so dass eine weitergehende Kooperation und Nutzung der gemeinsamen IT-Infrastruktur im Bereich der Pathologie inklusive künftiger Implementierung der digitalen Pathologie angestrebt wird. Konkret beabsichtigt ist beispielsweise, sich künftig gegenseitig Zugriff auf die Systeme zu erlauben, um ein gegenseitiges Back-Up-System zu schaffen.
Beschaffung des Systems für die Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063 Ludwigshafen,
Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
68167 Mannheim.
Beschaffung eines Systems für das Entparaffinieren, Epitop-Demaskieren, Immunfärben und Gegenfärben von Gewebeschnitten und zytologischen Präparaten auf Objektträgern für die Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH. Das KliLu nimmt jährlich ca. 18 000 IHC-Färbungen vor.
Die Leistung soll eine „Vollversorgung“ umfassen. Diese beinhaltet die Versorgung mit Reagenzien, Verbrauchsmaterialien, Zubehör und sämtlichen zum Betrieb und zur Nutzung des Systems erforderlichen Mitteln und Materialien.
Weiterhin ist in von der Leistung das „Geräteparkmanagement“ (Lieferung, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme und Validierung des Systems, Instandhaltung und jederzeitige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) umfasst.
Optional soll in der Leistung ebenfalls eine „Innovationsgarantie“ enthalten sein. Diese soll gewährleisten, dass die Auftraggeber während der gesamten Laufzeit die Möglichkeit haben technisch auf dem neuesten Stand zu bleiben, inklusive Konfiguration, Schnittstellen, Reagenzien und Software.
Auftraggeberseitige Option zur Verlängerung um zweimal jeweils ein Jahr je Los.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Als Option ist je Los eine Verlängerungsmöglichkeit um zweimal jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen.
Zudem ist eine optionale Innovationsgarantie vorgesehen (siehe Ziffer 1.1 c der Leistungsbeschreibung).
Beschaffung des Systems für die Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
68167 Mannheim
Beschaffung eines Systems für das Entparaffinieren, Epitop-Demaskieren, Immunfärben und Gegenfärben von Gewebeschnitten und zytologischen Präparaten auf Objektträgern für die Universitätsklinikum Mannheim GmbH.
Das UMM nimmt jährlich ca. 40 000 IHC-Färbungen vor.
Die Leistung soll eine „Vollversorgung“ umfassen. Diese beinhaltet die Versorgung mit Reagenzien, Verbrauchsmaterialien, Zubehör und sämtlichen zum Betrieb und zur Nutzung des Systems erforderlichen Mitteln und Materialien.
Weiterhin ist in von der Leistung das „Geräteparkmanagement“ (Lieferung, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme und Validierung des Systems, Instandhaltung und jederzeitige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) umfasst.
Optional soll in der Leistung ebenfalls eine „Innovationsgarantie“ enthalten sein. Diese soll gewährleisten, dass die Auftraggeber während der gesamten Laufzeit die Möglichkeit haben technisch auf dem neuesten Stand zu bleiben, inklusive Konfiguration, Schnittstellen, Reagenzien und Software.
Auftraggeberseitige Option zur Verlängerung um zweimal jeweils ein Jahr pro Los.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Als Option ist je Los eine Verlängerungsmöglichkeit um zweimal jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen.
Zudem ist eine optionale Innovationsgarantie vorgesehen (siehe Ziffer 1.1 c der Leistungsbeschreibung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
— Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
— Darstellung der Unternehmensstruktur;
— Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft;
— Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
— Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der Jahre 2017-2019, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Aktuelle Bonitäts-/ Bankerklärung.
Die konkreten Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen dargelegt.
Das Verhältnis von Vermögen (Umlaufvermögen) zu Verbindlichkeiten (kurzfristige Verbindlichkeiten) soll durchschnittlich mindestens 1,2 betragen. Bei einem Quotienten < 1,2 behalten sich die Auftraggeber vor, das Ausschlusskriterium als nicht erfüllt anzusehen.
Der Bieter kann den Ausschluss durch eine sog. „harte Patronatserklärung“ z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens abwenden. Das die Patronatserklärung abgebende Unternehmen muss seinerseits das geforderte Verhältnis von Vermögen zu Verbindlichkeiten anhand der letzten 3 Jahresabschlüsse nachweisen. Es ist sinnvoll, eine entsprechende Patronatserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wenn der Bewerber die geforderte Mindestanforderung (Quotient 1,2) nicht erfüllt.
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
— Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt („Eignungsleihe“),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
Die konkreten Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen dargelegt.
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weiterzugeben, die er beabsichtigt, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie: Gemäß § 165 GWB können die Beteiligten im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die in Absatz 2 genannten Geheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Bitte kennzeichnen Sie bei Bedarf bereits bei Abgabe Ihres Angebots die Teile, die unter den Geheimschutz fallen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYHR7
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/ oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Bremserstr. 79
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.klilu.de