EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: ÖA-2020-004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Estern 41
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.egw.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in 5 Losen vergeben:
— Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Bocholt);
— Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher);
— Los 3: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 1);
— Los 4: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 2);
— Los 5: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 3).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Bocholt)
Entsorgungsgesellschaft Bocholt mbH (EGB)
Bovenkerkesch 14
46395 Bocholt
— Übernahme von Altpapier an der Übernahmestelle in Bocholt (Entsorgungsbetriebe Bocholt);
— Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers mit Containerzügen;
— Verwertung von Altpapier (inkl. Transport- und Verwertungslogistik und Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe);
— Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: zwischen 3 500 Mg/a bis 5 300 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2022), sofern der Vertrag nicht spätestens 9 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher)
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH
Estern 41
48712 Gescher
— Übernahme von Altpapier an der Übernahmestelle in Gescher (Standort der EGW);
— Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers mit Schubbodenfahrzeugen;
— Verwertung von Altpapier (inkl. Transport- und Verwertungslogistik und Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe);
— Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: zwischen 1 500 Mg/a bis 2 100 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2022), sofern der Vertrag nicht spätestens 9 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 1)
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH
Estern 41
48712 Gescher
— Übernahme von Altpapier an der Übernahmestelle in Gescher (Standort der EGW);
— Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers mit Containerzügen. Die Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers kann abweichend auch mittels Schubbodenfahrzeugen erfolgen;
— Verwertung von Altpapier (inkl. Transport- und Verwertungslogistik und Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe);
— Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: zwischen 3 400 Mg/a bis 4 700 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2022), sofern der Vertrag nicht spätestens 9 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 2)
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH
Estern 41
48712 Gescher
— Übernahme von Altpapier an der Übernahmestelle in Gescher (Standort der EGW);
— Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers mit Containerzügen. Die Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers kann abweichend auch mittels Schubbodenfahrzeugen erfolgen;
— Verwertung von Altpapier (inkl. Transport- und Verwertungslogistik und Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe);
— Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: zwischen 3 400 Mg/a bis 4 700 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2022), sofern der Vertrag nicht spätestens 9 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Altpapier (Gescher, Mengenlos 3)
Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH
Estern 41
48712 Gescher
— Übernahme von Altpapier an der Übernahmestelle in Gescher (Standort der EGW);
— Kontinuierliche Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers mit Containerzügen. Die Übernahme des vom Auftraggeber verladenen Altpapiers kann abweichend auch mittels Schubbodenfahrzeugen erfolgen;
— Verwertung von Altpapier (inkl. Transport- und Verwertungslogistik und Entsorgung gegebenenfalls anfallender Sortierreste/Störstoffe);
— Mengenspanne des übergebenen Altpapiers: zwischen 3 400 Mg/a bis 4 700 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2022), sofern der Vertrag nicht spätestens 9 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung;
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor, bereits in der Pase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.);
— Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der jeweils geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von Altpapier
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von mindestens 3 000 Mg/a Altpapier. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
Bei einer Abgabe eines Angebots zu mehreren Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform „Vergabesatellit Westfalen" (www.vergabe-westfalen.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand von Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, weitere Auskünfte erteilt:"
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über den „Vergabesatellit Westfalen" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der E-Vergabeplattform „Vergabesatellit Westfalen" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bewerber/Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten E-Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Hinweis: Die Lose 3-5 sind reine Mengenlose. Die Auswertung erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Wertungsmatrix (keine losbezogene Bewertung in den Losen 3-5).
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDX9S9U
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.