Tragwerksplanung Osttangente Ahlen Referenznummer der Bekanntmachung: 5626/19
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Westenmauer 10
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ahlen.de/start/aub/ahlener-umweltbetriebe/
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Osttangente Ahlen
Die Ahlener Umweltbetriebe planen die Realisierung des Vorhabens „Neubau der Osttangente“ in Ahlen. Die planfestgestellte Osttangente fungiert als Ortsumgehung in der Straßenbaulast der Stadt Ahlen und wird mit einer Gesamtlänge von ca. 4,3 km in 3 Bauabschnitten realisiert. In den Bauvorhaben ist ein Brückenbauwerk über die Werse sowie ein Lärmschutzwall auf fast kompletter Länge vorgesehen. Hierzu sind Erdmassen von ca. 170 000 cbm anzuliefern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 1.4.2015) für die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung (Honorarzone III oder höher), mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 6 und 8, mit einem Baukostenvolumen (KG 300+400 entspr. DIN 276) von mind. 1,0 Mio. EUR ohne MwSt.
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 1.4.2015) für die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung (Honorarzone III oder höher), mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 5, mit einem Baukostenvolumen (KG 300+400 entspr. DIN 276) von mind. 1,0 Mio. EUR ohne MwSt.
Bewerber müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet; die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 müssen dabei – von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen - abgeschlossen sein.
Bewerber müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet; die Leistungsphasen 2 bis 5 müssen dabei – von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen – abgeschlossen sein.