Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14.A-UA2 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2019-133
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rauenstein 6A
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14.A-UA2
Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14.A-UA2
Neubau HWS-Anlagen M1.14/16-19 und M1.14/39-41.
Burkhardtsdorf, DE
— ca. 4 840 m2 Oberflächensondierung Kampfmittelerkundung,
— ca. 264 St Tiefensondierung Kampfmittelerkundung,
— ca. 533 m Fangedamm,
— ca. 266 m3 Oberbodenabtrag,
— ca. 230 m3 Oberboden liefern und andecken,
— ca. 1 275 m2 Rasenansaat,
— ca. 171 m Abwasserkanal PP bis DN 200 verlegen,
— ca. 7 St Schächte aus Stahlbetonfertigteilen,
— ca. 478 m Sickerrohrleitung,
— ca. 200 m Umverlegung Elektrokabel (Tiefbau),
— ca. 150 m Umverlegung Straßenbeleuchtung (komplett),
— ca. 2 310 m3 Bodenaushub Baugruben,
— ca. 477 m3 Hinterfüllmaterial Baugruben einbauen,
— ca. 2 244 m Einbau Mikropfähle,
— ca. 493 m3 Frostschutzschicht,
— ca. 1 298 m2 Asphaltbefestigung fräsen,
— ca. 1 298 m2 Asphalt, Bk1,0,
— ca. 300 m2 Deckschicht ohne Bindemittel,
— ca. 542 m Schrammbord/Bordstein aus Naturstein,
— 1 St Pavillon ausbauen, zwischenlagern, aufstellen,
— ca. 574 m3 Abbruch Uferbefestigung/-mauer/Kappenbeton,
— ca. 176 m3 Unbewehrten Beton herstellen,
— ca. 955 m3 Bewehrten Beton herstellen,
— ca. 129 m3 Spritzbetonschale herstellen,
— ca. 162 t Bewehrungsstahl,
— ca. 1 453 m2 Strukturschalung,
— ca. 319 m Stahlgeländer,
— ca. 244 m2 Natursteinmauerwerk als Verblendmauerwerk herstellen,
— ca. 52 m2 Steinsatz,
— ca. 843 m2 Steinschüttung,
— ca. 93 m2 Gewässerzufahrt.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Förderperiode 2014 bis 2020 FV-Reg.-Nr. 103097052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14.A-UA2
Postanschrift: Zschorlauer Str. 56
Ort: Aue
NUTS-Code: DED42
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.