Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 nach DIN14530-5 für die Gemeinde Fedderingen Referenznummer der Bekanntmachung: 47-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
Ort: Hennstedt
NUTS-Code: DEF05
Postleitzahl: 25779
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-eider.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 nach DIN14530-5 für die Gemeinde Fedderingen
Die Gemeinde Fedderingen plant die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Fedderingen, unterteilt ist diese Leistungsbeschreibung in:
— Los 1 – Fahrgestell;
— Los 2 – Aufbau;
— Los 3 – Beladung.
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines LF10
25779 Fedderingen
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines LF10.
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines LF10 und Zusammenführung aller Lose
25779 Fedderingen
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines LF10 und Zusammenführung aller Lose.
Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5
25779 Fedderingen
Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines LF10
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines LF10 und Zusammenführung aller Lose
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 30
Ort: Ulm (Donau)
NUTS-Code: DE144
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de