TNW Kita und Jugendeinrichtung St.-Eustachius-Platz Referenznummer der Bekanntmachung: 20/2020/03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kaarst.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TNW Kita und Jugendeinrichtung St.-Eustachius-Platz
Die Stadt Kaarst sucht einen Investor, der am St.-Eustachius-Platz in Kaarst eine dreigruppige Kindertageseinrichtung und eine Jugendfreizeiteinrichtung plant, baut und für 29 Jahre an die Stadt Kaarst bzw. die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Kaarst vermietet. Sowohl die Kindertageseinrichtung, als auch die Jugendfreizeiteinrichtung sollen in einem zweiten Schritt an einen freien Träger untervermietet werden. Das für Planung und Bau benötigte Grundstück wird über einen 99-jährigen Erbbaurechtsvertrag zur Verfügung gestellt.
Stadt Kaarst
St.-Eustachius-Platz
41564 Kaarst
Die Stadt Kaarst sucht einen Investor, der am St.-Eustachius-Platz in Kaarst-Vorst eine dreigruppige Kindertageseinrichtung sowie eine Jugendfreizeiteinrichtung plant, baut und für 29 Jahre an die Stadt Kaarst bzw. an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Kaarst vermietet. Sowohl die Kindertageseinrichtung, wie auch die Jugendfreizeiteinrichtung sollen in einem zweiten Schritt an einen freien Träger untervermietet werden. In die Kindertageseinrichtung ist eine Gruppe der Gruppenform I, eine Gruppe der Gruppenform II und eine Gruppe der Gruppenform III einzubringen. Das konkret einzubringende Raumkonzept für die Kindertageseinrichtung und die Jugendfreizeiteinrichtung sowie die jeweiligen Freibereiche sind nur den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das für Planung und Bau benötigte Grundstück wird über einen 99-jährigen Erbbaurechtsvertrag zur Verfügung gestellt. Das Grundstück ist ca. 1 680 qm groß und voll erschlossen. Das Erbpachtgrundstück ist frei von Eintragungen in Abteilung II und III des Grundbuchs sowie von Baulasten.
Die Laufzeit bezieht sich sowohl darauf, dass der Auftragnehmer vertraglich dazu verpflichtet wird, das zu bauende Gebäude binnen 21 Monaten schlüsselfertig und bezugsreif zu erstellen, wie auch auf den danach beginnenden Mietvertagszeitraum von 29 Jahren (348 Monaten). Die Stadt Kaarst behält sich das Recht vor, im Rahmen der Verhandlungen eine Verlängerungsoption für den Mietvertrag aufzunehmen.
— Es müssen zwingend 2 Referenzen zur Planung von Bildungseinrichtungen der öffentlichen Hand nachgewiesen werden. Hierzu zählen KiTas (unabhängig ob sie in kommunaler oder privater Trägerschaft sind), Schulen, Hochschulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und Institutionen der Erwachsenenbildung (VHS);
— Bewertet wird zudem die Anzahl der Planungsreferenzen zu Bildungseinrichtungen der öff. Hand, 3 Referenzen 1 Punkt, 4 Referenzen 2 Punkte usw., > 6 Referenzen 5 Punkte);
— Bewertet wird zudem die abnahmereife Fertigstellung von Bildungseinrichtungen der öff. Hand seit dem 01. Januar 2015 (1 Referenz 1 Punkt, 2 Referenzen 2 Punkte, usw., > 4 Referenzen 5 Punkte);
— Wenn es sich bei den Planungsreferenzen für Bildungseinrichtungen um KiTas handelt, führt auch das zu Punktgewinnen. 1 Referenz 1 Punkt, 2 Referenzen 2 Punkte, usw., > 4 Referenzen 5 Punkte;
— Wenn es sich bei den Planungsreferenzen für Bildungseinrichtungen um Jugendfreizeiteinrichtungen handelt, führt auch das zu Punktgewinnen. 1 Referenz 1 Punkt, 2 Referenzen 2 Punkte, usw., > 4 Referenzen 5 Punkte;
— Bewertet wird zudem die Anzahl der Referenzen zur Vermietung von KiTas oder Jugendfreizeiteinrichtungen. 1 Referenz 1 Punkt, 2 Referenzen 2 Punkte, usw., > 4 Referenzen 5 Punkte;
— Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Der Auftragnehmer soll vertraglich dazu verpflichtet werden, das zu bauende Gebäude binnen 21 Monaten schlüsselfertig und bezugsreif zu erstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A = Ausschluss bei Nichterfüllung, B = Bewertung zur Reduzierung des Teilnehmerkreises)
Eigenerkärungen (A):
— Erklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist). Ausländische Bewerber haben entsprechende Erklärung zur Eintragung der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
— Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig;
— Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation;
— Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, hat eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt;
— Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen der leitenden Stelle.
— Das Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
A = Ausschluss bei Nichterfüllung, B = Bewertung zur Reduzierung des Teilnehmerkreises)
Eigenerklärungen (A):
— Das Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr (alternativ: Erklärung, dass die Versicherung im Auftragsfall entsprechend aufgestockt wird).
— Bruttogesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2016-2018 oder 2017-2019).
Nachweis (A):
— Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Bewerbungsfrist).
A = Ausschluss bei Nichterfüllung, B = Bewertung zur Reduzierung des Teilnehmerkreises)
— Es müssen zwingend 2 Referenzen zur Planung (LPH 3-8) von Bildungseinrichtungen der öffentlichen Hand nachgewiesen werden (A), die Vorlage von mehr Referenzen führt zu Punktgewinnen (3 Referenzen 1 Punkt, 4 Referezen 2 Punkte usw., > 6 Referenzen 5 Punkte);
— Fertigstellung der Bildungseinrichtung(en) der öffentlichen Hand am 1. Januar 2015 oder später (B => wenn eine Bildungseinrichtung für die öffentliche Hand am 01. Januar 2015 oder später fertiggestellt wurde 1 Punkt, 2 Referenzen 2 Punkte, 3 Referenzen 3 Punkte, 4 Referenzen 4 Punkte, > 4 Referenzen 5 Punkte);
— zu den Planungsreferenzen für Bildungseinrichtungen für die öffentliche Hand zählen auch KiTas (B => je KiTa 1 Punkt, max. 5 Punkte);
— zu den Planungsreferenzen für Bildungseinrichtungen für die öffentliche Hand zählen auch Jugendfreizeiteinrichtungen (B => je Jugendfreizeiteinrichtung 1 Punkt, max. 5 Punkte);
— Anzahl der Referenzen zur Vermietung von KiTas/Jugendfreizeiteinrichtungen (B, je Referenz zur Vermietung 1 Punkt, max. 5 Punkte).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDJYP9U
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Folgende Hinweise zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer sind zu beachten:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.