Straßentransporte von kühlpflichtiger Verpflegung bundesweit Referenznummer der Bekanntmachung: Q/E3FT/R1724
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Straßentransporte von kühlpflichtiger Verpflegung bundesweit
Im Rahmen des Grundbetriebes der Streitkräfte ist kühlpflichtige Verpflegung in Form von Einmannpackungen (EPA) von den Verpflegungsämtern (VpflABw) Oldenburg und Berlin und sonstige kühlpflichtige Verpflegung im Auftrag der Bundeswehr innerhalb von Deutschland zu transportieren.
Diese ist zur Versorgung der Einsatzgebiete im Ausland und der Liegenschaften der Bundeswehr in Deutschland bestimmt. Während des Transportes ist das Transportgut aktiv durch den Auftragnehmer (AN) zu kühlen und in einem festgelegten Temperaturbereich zu transportieren.
Dabei kann es sich auch um Gefahrgut der Klasse 4.1 UN 1944 handeln, welches jedoch nicht kennzeichnungspflichtig ist.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Maximal 60 Transporte pro Jahr (maximal 240 Transporte insgesamt).
Der Auftraggeber den Vertrag durch Ausübung von maximal 2 Optionen verlängern.
Es können seitens des Auftraggebers maximal 2 Verlängerungsoptionen gezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss einen aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug vorlegen, der nicht älter als ein Jahr ist.
Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderung I.1 sind von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft (BG) vorzulegen. Zusätzlich haben gemeinsame Bieter (Bietergemeinschaft) den Nachweis für die Eignungsanforderung I. 2 zu erbringen.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsanforderungen I.1 und I.3 ebenfalls in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wird bei einem Bieter bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage nicht festgestellt, wird das Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage für einen Nachunternehmer nicht festgestellt wird und der Nachweis seiner Ressourcen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erforderlich wären, um die wirtschaftlich-finanziellen bzw. die technisch-beruflichen Eignungsanforderungen vollständig nachzuweisen.
I.1). Zuverlässigkeitsanforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB
Das beigefügte Formblatt B-V34/9.2017 muss vom Bieter/allen Mitgliedern der BG unterschrieben sein und dem Antrag beigefügt werden.
I.2). Bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft (BG)
Im Falle einer BG haben gemeinsame Bieter einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt.
Eine von allen Bietern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung für den bevollmächtigten Vertreter muss beigefügt werden. Ersatzweise ist eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter beizufügen. Das Formular B-V047 muss ausgefüllt und unterschrieben und dem Angebot beigefügt werden.
I.3). Bereitschaftserklärung Unterauftragnehmer (UAN).
Für den Fall, dass UAN eingesetzt werden, wird zugesichert, dass diese die Forderungen gemäß der Anlage Eigenerklärungen (Anlage E4) erfüllen. Die entsprechende Eigenerklärung (Anlage E4) ist beigefügt. Entsprechende weitere Erklärungen (Anlagen 14) sind ebenfalls beigefügt.
Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen Ziff. II.1) und II.2) sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft (BG) vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht zugelassen. Ausländischen Bietern bzw. Bietergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen.
Wird bei einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird das Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt von der Bewertung ausgeschlossen.
II.1). Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV):
Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein mittlerer Jahresgesamtumsatz i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorliegt. Der Umsatz für entsprechende Transportdienstleistungen ist zusätzlich anzugeben.
Der Umsatz des anbietenden Unternehmens/ der anbietenden Bietergemeinschaft muss tabellarisch für die letzten 3 Geschäftsjahre angegeben werden (2017,2018,2019). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben zu machen. Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf Unterauftragnehmer verweisen will, sind die geforderten Angaben auch von den Unterauftragnehmern zu machen.
Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderung auf einen Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls zu addieren. Der Nachweis gem. II.1) ist dann ebenfalls für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Bewerber/die BG muss erklären, dass ein mittlerer Jahresgesamtumsatz i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorliegt.
II.2). Berufshaftpflichtversicherung:
Das anbietende Unternehmen/die BG muss erklären, dass eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. mindestens 5 Mio. EUR/Jahr für Vermögens-, Sach- und Personenschäden abgeschlossen wurde.
Die Versicherungsurkunde (in Kopie) bzw. einer originalen, unterschriebenen Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen ist dem Angebot beizufügen. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber), die Deckungssumme zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Alternativ
Das anbietende Unternehmen/die BG muss die Bereitschaft dazu erklären, eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. mindestens 5 Mio. EUR/Jahr für Vermögens-, Sach- und Personenschäden abzuschließen.
Darüber hinaus muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt vorgelegt werden, die nicht älter als ein Jahr ist. Des Weiteren ist ein Bonitätsnachweis der Bank dem Angebot beizufügen, die nicht älter als ein Jahr ist (Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).
Der Anbieter/die BG muss dem Angebot eine Erklärung über den angebotenen Preistyp beifügen.
Die Nachweise für die nachfolgenden Eignungsanforderungen sind von jedem Bieter bzw. von jeder Bietergemeinschaft (BG) vorzulegen. Sofern der Bieter bzw. die BG zur Erfüllung der nachfolgenden Kriterien auf Mitarbeiterqualifikationen bzw. Referenzerfahrungen von Unterauftragnehmer (UAN) verweisen will, sind die Nachweise bzw. Erklärungen auch für den UAN vorzulegen.
Wird bei einem Bieter bzw. einer BG die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird das Angebot des Bieters bzw. der BG insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
III.1). Der Bieter/die BG muss erklären, dass eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 vorliegt bzw., dass das Zertifikat bis spätestens eine Woche nach Erteilung der Zuschlagsabsicht vorliegen wird und einen entsprechenden Nachweis beifügen.
III.2). Der Bieter/die BG muss erklären, dass das Zertifikat nach DIN ISO 27001 vorliegt bzw., dass das Zertifikat bis spätestens eine Woche nach Erteilung der Zuschlagsabsicht vorliegen wird (IT-Grundschutz nach BSI ist hier nicht gefordert) und einen entsprechenden Nachweis beifügen.
III.3). Es sind u. a. Gefahrgüter der Gefahrgutklasse 4.1 (z. B. Sicherheitszündhölzer) gemäß Anlage A zum ADR i. S. d. UN Nr 1944 zu transportieren. Es sind die einschlägigen gefahrgutrechtlichen Vorschriften (GGVSEB / ADR) sowie mögliche Änderungen derselben zu beachten. Bei Gefahrguttransporten darf nur zuverlässiges und entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Gleiches gilt für UAN. Der Bieter/die BG muss erklären, dass die Voraussetzungen zum Transport von Gefahrgut erfüllt werden und die Einhaltung aller Auflagen beim Transport von Gefahrgut zusichern, insbesondere der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB/ADR). Gleiches gilt für UAN (sofern eingesetzt).
III.4). Das Transportgut unterliegt ggf. den Aspekten des Sabotageschutzes; eine Beauftragung von Personen gem. Anlage 5 ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Bieter/die BG muss bestätigen, dass zur Erbringung der nach diesem Vertrag erforderlichen Leistungen keine Beschäftigten aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko gem. Anlage 5 eingesetzt werden.
III.5). Für den Transport der kühlpflichtigen Verpflegung müssen Kühlfahrzeuge eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen mit Mobiltelefon ausgestattet und in einem Land der Europäischen Union zugelassen sein sowie über geeignete Einrichtungen zur Ladungssicherung verfügen. Der Bieter/die BG muss erklären, dass im Rahmen des Transports Kühlfahrzeuge eingesetzt werden, diese mit Mobiltelefonen ausgestattet und in einem Land der Europäischen Union zugelassen sind sowie über eine geeignete Einrichtung zur Ladungssicherung verfügen.
III.6). Der Bieter/die BG muss erklären, dass im Rahmen des Transports ein Temperaturkontrollverfahren (z. B. geeignete Temperaturdatenlogger) zur Verfügung gestellt wird (z. B. Computerausdruck bzw. Temperaturkontrollkarte), das als Nachweis der Einhaltung der Kühlkette dient.
III.7). Der Bieter/die BG muss erklären, dass er/sie über den Status als zugelassener Wirtschaftsteilnehmer in den Varianten AEO Zertifikat „Sicherheit“ (AEO S) oder AEO Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit“ (AEO F) oder höherwertig verfügt, bzw. dass das Zertifikat bis spätestens eine Woche nach Erteilung der Zuschlagsabsicht vorliegen wird.
III.8). Es ist ein Nachweis über die Zulassung als Transporteur gem. § 9a Luftsicherheitsgesetz sowie Schulungsnachweis des Kraftfahrers nach DVO (EU) 2015/1998 bei Firmensitz des AN/Transporteurs in Deutschland mit dem Angebot einzureichen und zu erklären, das über den Nachweis verfügt wird, bzw. dieser bis spätestens eine Woche nach Erteilung der Zuschlagsbsicht vorliegen wird.
III.9). Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste (Anlage E5) mindestens 3 Referenzprojekte seit 2015 nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit