Planung und Bau eines noch zu errichtenden passiven Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (FTTB) auf Basis des Betreibermodells in den Städten/Gemeinden Bennewitz, Lossatal, Thallwitz und Wurzen Referenznummer der Bekanntmachung: 02-2020
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich Ebert Straße 2
Ort: Wurzen
NUTS-Code: DED52
Postleitzahl: 04808
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wulawe-glasfaser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Bau eines noch zu errichtenden passiven Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (FTTB) auf Basis des Betreibermodells in den Städten/Gemeinden Bennewitz, Lossatal, Thallwitz und Wurzen
Es ist beabsichtigt, die Planung und den Bau eines zusammenhängenden NGA-Backbonenetzes in den Losen Gemeinde Bennewitz, Gemeinde Lossatal, Gemeinde Thallwitz sowie Gemeinde Wurzen durch Umsetzung eines Betreibermodells im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes zu vergeben.
Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Planung und Bau eines noch zu errichtenden FTTB-Netzes einschließlich Kaufoption auf Basis des Betreibermodells in der Gemeinde Bennewitz
Wurzen
DEUTSCHLAND
Der AG beabsichtigt, einen Generalübernehmer (GÜ) zur selbstständigen Planung nach den Vorgaben des Bundes und anschließenden Errichtung einer Netzinfrastruktur inklusive sämtlicher passiver Netzkomponenten, welche hochbitratige Breitbandinternetzugänge von mindestens 100 Mbit/s gewährleisten, zu ermitteln. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Leistungsprogramms sind alle Leistungen, die zur Planung und Errichtung der passiven FTTB-Breitbandinfrastruktur in den Gemeinden Bennewitz, Thallwitz, Lossatal und der Stadt Wurzen notwendig sind. Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Infrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Planung und Bau eines noch zu errichtenden passiven Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (FTTB) auf Basis des Betreibermodells in der Gemeinde Lossatal
Wurzen
DEUTSCHLAND
Der AG beabsichtigt, einen Generalübernehmer (GÜ) zur selbstständigen Planung nach den Vorgaben des Bundes und anschließenden Errichtung einer Netzinfrastruktur inklusive sämtlicher passiver Netzkomponenten, welche hochbitratige Breitbandinternetzugänge von mindestens 100 Mbit/s gewährleisten, zu ermitteln. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Leistungsprogramms sind alle Leistungen, die zur Planung und Errichtung der passiven FTTB-Breitbandinfrastruktur in den Gemeinden Bennewitz, Thallwitz, Lossatal und der Stadt Wurzen notwendig sind. Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Infrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).
Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Planung und Bau eines noch zu errichtenden passiven Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (FTTB) auf Basis des Betreibermodells in der Gemeinde Thallwitz
Wurzen
DEUTSCHLAND
Der AG beabsichtigt, einen Generalübernehmer (GÜ) zur selbstständigen Planung nach den Vorgaben des Bundes und anschließenden Errichtung einer Netzinfrastruktur inklusive sämtlicher passiver Netzkomponenten, welche hochbitratige Breitbandinternetzugänge von mindestens 100 Mbit/s gewährleisten, zu ermitteln. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Leistungsprogramms sind alle Leistungen, die zur Planung und Errichtung der passiven FTTB-Breitbandinfrastruktur in den Gemeinden Bennewitz, Thallwitz, Lossatal und der Stadt Wurzen notwendig sind.
Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Infrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).
Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Planung und Bau eines noch zu errichtenden passiven Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (FTTB) auf Basis des Betreibermodells in der Stadt Wurzen
Wurzen
DEUTSCHLAND
Der AG beabsichtigt, einen Generalübernehmer (GÜ) zur selbstständigen Planung nach den Vorgaben des Bundes und anschließenden Errichtung einer Netzinfrastruktur inklusive sämtlicher passiver Netzkomponenten, welche hochbitratige Breitbandinternetzugänge von mindestens 100 Mbit/s gewährleisten, zu ermitteln. Gegenstand des hier ausgeschriebenen Leistungsprogramms sind alle Leistungen, die zur Planung und Errichtung der passiven FTTB-Breitbandinfrastruktur in den Gemeinden Bennewitz, Thallwitz, Lossatal und der Stadt Wurzen notwendig sind. Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu ermöglichen, die betreffende Infrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU (2013/C 25/01).
Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensangaben:
— Allgemeine Firmenangaben;
— Personelle Informationen;
— Umsatzsteuer-ID-Nummer;
— Handelsregisternummer;
— Unternehmens-Organigramm;
— Anzahl Mitarbeiter in vorgegebenen Kategorien;
— Produkte und Dienstleistungen.
Qualifikationen der Firma zur Leistungserbringung
Maschinenpark der Firma zur Befähigung zur Leistungserbringung
Referenzen der Firma, die die Befähigung zur Leistungserbringung untermauern (min. 3)
Angaben hinsichtlich Bereitschaftsdienst für LWL-Verlegung und –Montage
Detailliertere Angaben sowie alle nötigen Formulare entnehmen können Sie der Anlage „TNA_Formularsammlung_final“ entnehmen.
Unternehmensangaben:
— Unternehmenskennzahlen;
— Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre.
Verbindliche Erklärung des Bewerbers
Erklärung zur Bewerbergemeinschaft
Verpflichtungserklärung des die Eignung verleihenden Unternehmens
Detailliertere Angaben sowie alle nötigen Formulare entnehmen können Sie der Anlage „TNA_Formularsammlung_final“ entnehmen.
Allgemeine Angaben zum:
— Datenschutz;
— Juristische Information/Versicherungen;
— Qualitätsmanagement;
— Umweltmanagement;
— Energiemanagement;
— Corporate Social Responsibility;
— Weiterbildung.
Arbeitsschutzmaßnahmen der Firma
Detailliertere Angaben sowie alle nötigen Formulare entnehmen können Sie der Anlage „TNA_Formularsammlung_final“ entnehmen.
Die Bedingungen für die Ausführung ergeben sich u. a. aus dem Begleitdokument, den unter II.1.4) genannten Rechtsgrundlagen, der Leistungsbeschreibung und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Regelungen des Vergaberechts finden in diesem Verfahren keine unmittelbare Anwendung. Es wird sich jedoch an den Regeln des Vergaberechtes orientiert.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. Die Bieter haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bieter nachzufordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Der Teilnahmeantrag ist formlos elektronisch bei der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise bei.
Der Auftraggeber überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
Anschließend an die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs werden geeignete Bewerber zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden einer ersten Prüfung unterzogen. In der sich anschließenden Bieterpräsentation haben die Bieter die Gelegenheit, ihre Konzepte umfassend zu erläutern. Gleichzeitig haben die ausschreibende Stelle und ihre Berater die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Abschließend reichen die Bieter ein finalisiertes Angebot ein. Dieses wird anhand der Bewertungskriterien evaluiert und der Betrieb des NGA-Netzes an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.
Eine Untergliederung des Projektgebietes in 4 Lose ist vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Preisnachlässe für den Fall des Zuschlags von Loskombinationen (Kombinationsrabatte) eingeräumt werden können. Sie werden bei der Wertung der Einzellose berücksichtigt, wenn die betroffene Loskombination auch bezuschlagt werden darf, weil die ggf. rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. Die Bieter haben zu erklären, wie der Kombinationsrabatt auf die einzelnen Lose verteilt werden soll. Andernfalls erfolgt die Anrechnung eines Kombinationsrabatts auf die jeweiligen Angebote der Einzellose in dem gleichen Verhältnis, in dem der Kombinationsrabatt zu der Summe der Angebote des Bieters in allen Einzellosen der Loskombination steht.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Es wird verwiesen auf VI.3). Da der Ausnametatbestand aus § 116 Abs. 2 GWB eingreift und die Vergabe außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet. Unabhängig hiervon sind erkannte Verstöße gegen die Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbaren Verstöße spätestens bis zum Ablauf der unter IV.2.) gesetzten Frist zur Einreichung der Teilnehmeranträge bzw. bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen. Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch Umsetzung einer Bundesfördermaßnahme im Betreibermodell) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist außerdem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es sind ggf. die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de