Lieferung eines Fahrgestells für einen Saug- und Spülaufbau Referenznummer der Bekanntmachung: 156101BUR-FB20620
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eicher Weg 13
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A
Postleitzahl: 57299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 271 / 333-1534
Fax: +49 271 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Fahrgestells für einen Saug- und Spülaufbau
Fahrgestell.
Fahrgestell.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich unter dem Link https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF oder in den Ausschreibungsunterlagen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweiseineranderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis)oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich unter dem Link https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF oder in den Ausschreibungsunterlagen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweiseineranderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
— Angabe, ob sich das in Unternehmen in Liquidation befindet.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation(Präqualifikationsverzeichnis)oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich unter dem Link https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF oder in den Ausschreibungsunterlagen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen hinaus sind von Firmen ohne Registrierung auf der RIB-online-Plattform über die Seite www.vergabe.rib.de selbstständig zu beschaffen. Die Unterlagen können bis zum 4.5.2020, 10:00 Uhr vollständig über die Vergabeplattformwww.vergabe.rib.de heruntergeladen werden.
Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de einzureichen. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich.
Schriftliche Angebote in Papierform sind in diesem Verfahren NICHT mehr zulässig und führen zum Ausschluss.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str.9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland