Sensorik/Umfeldwahrnehmung am Lastenfahrrad Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/0121/K13/Kr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sensorik/Umfeldwahrnehmung am Lastenfahrrad
Sensorik/Umfeldwahrnehmung am Lastenfahrrad.
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Institut für Mobile Systeme
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
Im interdisziplinären Forschungsprojektes „AuRa" (Autonomes Rad) — Flexibler Einsatz autonomer Fahrradsysteme für Logistik- und Beförderungsaufgaben, wird die Vision einer automatisierten Bereitstellung von selbstfahrenden Lastenrädern im urbanen Raum für den Personen- und Warentransport verfolgt. Die wesentlichen Kernkomponenten sind Implementierung und Weiterentwicklung von Umfelderfassungsalgorithmen am Lastenfahrrad.
Beratungsleistungen und Entscheidungshilfen für die Auswahl der Rechenhardware und weitere Unterstützung u. a. bei Verkehrszeichenerkennung, semantischer Segmentierung und Sensordatenfusion ist für die Umfeldwahrnehmung erforderlich.
Leistungszeitraum: 06/2020 bis 05/2020
Die Unterstützung des Projektes muss mind. 1,5 Jahre abdecken, es wurden für die Auftragswertschätzung 40 Personalmonaten angesetzt. Der geschätzer Auftragswert beträgt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
„AuRa" (Autonomes Rad)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z. B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise:
Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 2 — Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt. (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 — 93/17).
Nachweis von wissenschaftlichen Referenzen (peer reviewed):
— Mind. 3 Nachweise im Bereich „Automatisierter Verkehr".
Begründung:
Das Unternehmen soll durch den Nachweis von mind. 3 peer-reviewed Referenzen belegen, dass wissenschaftliche Veröffentlichungen in den relevanten Arbeitsgebieten bestehen und es somit geeignet ist.
— sind mit den Angebot einzureichen.
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten):
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA);
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA);
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA);
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA);
— ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA), Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten ausschließlich die „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003.
Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Die Rechnungslegung erfolgt jeweils zum Jahres- und Projektende entsprechend Projektfortschritt. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung.
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Postanschrift: Ernst — Kamieth — Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland