Sammlung, Transport, Umschlag und Verwertung von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 315_19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenplatz 7
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 271 / 404-0
Fax: +49 271 / 404-3323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Transport, Umschlag und Verwertung von Altpapier
In der Universitätsstadt Siegen wird Altpapier aus Privathaushalten und Kleingewerbe seit 1983 getrennt vom übrigen Abfall erfasst und einer Verwertung zugeführt. Die Erfassung erfolgt im Bring-System mittels Depotcontainer und seit Juli 2008 zusätzlich durch haushaltsnahe Erfassung mittels Müllgroßbehälter (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 240 I bzw. einem Fassungsvermögen von 1 100 l.
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die Einsammlung, der Transport, der Umschlag (Los 1) und die Verwertung (Los 2) von kommunalem Altpapier aus dem Gebiet der Universitätsstadt Siegen im Hol- und Bringsystem sowie die Lieferung (Beschaffung) der Abfallbehälter (MGB 240 l, MGB 1 100 l, Depotcontainer) einschließlich der Bewirtschaftung des Behälterbestandes im Hol- und Bringsystem.
Sammlung, Transport und Umschlag
Stadtgebiet Siegen
Gegenstand des vergebenen Auftrags (Los 1) ist die Einsammlung, der Transport und der Umschlag von kommunalem Altpapier aus dem Gebiet der Universitätsstadt Siegen.
1) Zurzeit sind 181 Depotcontainerstandorte mit ca. 347 Papiercontainern auf das Stadtgebiet verteilt. Die Standorte können verlagert, ihre Anzahl nach Bedarf verringert und max. um 5 % erhöht werden. Jedes an die Müllabfuhr angeschlossene Grundstück ist berechtigt, die haushaltsnahe Abfuhr zu beantragen. Zurzeit (Stand 16.7.2019) sind 22.374 MGB mit einem Fassungsvermögen von 240 l und 377 MGB mit einem Fassungsvermögen von 1 100 l im Stadtgebiet aufgestellt.
2) Für den Fall, dass aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung ein System befugt sein sollte, unter Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers eigene Verträge mit dem Auftragnehmer über den Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung zu treffen, behält sich der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung dieses Vertrags — insbesondere eine Reduzierung der Entgelte unter Berücksichtigung des sog. Volumenanteils an PPK-Verpackungen im Sinne des § 22 Abs. 4 Satz 5 VerpackG — vor.
3) Preisgleitklausel: Eine Anpassung der Leistungsentgelte kann für den Leistungszeitraum ab dem 1.4.2022 nach Maßgabe der im Leistungsverzeichnis stehenden Bestimmungen erfolgen (siehe Vergabeunterlagen).
Verwertung
Stadtgebiet Siegen.
Gegenstand des vergebenen Auftrags (Los 2) ist die Verwertung von kommunalem Altpapier aus dem Gebiet der Universitätsstadt Siegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung, Transport und Umschlag
Postanschrift: Grube Falkenstein
Ort: Dillenburg
NUTS-Code: DE722
Postleitzahl: 35688
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung
Postanschrift: Raiffeisenstraße 39
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA59
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251/4112165
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251/4112165