Ermittlung von Folgekosten des Braunkohletagebaus bei einem gegenüber aktuellen Braunkohle- bzw. Revierplänen veränderten Abbau und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen Referenznummer der Bekanntmachung: IC4-23306/003#002
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2020-02-07
Nordrhein-Westfalen
Bonn
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