Bau der anaeroben Schlammbehandlungsanlage der Kläranlage Leinefelde Objekt-, Fachplanung und Bauüberwachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Breitenworbiser Straße 1
Ort: Niederorschel
NUTS-Code: DEG06
Postleitzahl: 37355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://waz-ek.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bau der anaeroben Schlammbehandlungsanlage der Kläranlage Leinefelde Objekt-, Fachplanung und Bauüberwachung
Auf der Kläranlage Leinefelde (21.200 EW) soll eine Faulungsanlage zur anearobe Schlammbehandlung errichtet werden. Für diese Maßnahme werden die Objekt-, Fachplanung und Bauüberwachung ausgeschrieben. Hierin einbezogen sind Maßnahmen auf der Kläranlage Breitenworbis zur Erneuerung der Schlammentwässerungsanlage.
Leinefelde
Es sind die Grundleistungen gemäß Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) für folgende Leistungsphasen zu erbringen: Gemäß § 43 und Anlage 12.1 HOAI (Ingenieurbauwerke), § 51 und Anlage 14.1 HOAI (Tragwerksplanung) sowie § 55 und Anlage 15.1 HOAI (Technische Ausrüstungen):
1) Grundlagenermittlung;
2) Vorplanung;
3) Entwurfsplanung;
4) Genehmigungsplanung;
5) Ausführungsplanung und
6) Vorbereitung der Vergabe.
Für Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung sind weiterhin folgende Grundleistungen zu erbringen:
7) Mitwirkung bei der Vergabe;
8) Bauoberleitung (Ingenieurbauwerke) bzw. Objektüberwachung – Bauüberwachung (Technische Ausrüstung).
Weiterhin sind besondere Leistungen gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Planung und Bauüberwachung umfassen folgende Neubauten auf der Kläranlage Leinefelde:
— Faulbehälter, maschinelle ÜS-Eindickung, Schlammbeschickung Gasspeicher, Notfackel,
— BHKW; bei Erfordernis: Nutzung als Notstromversorgung, Abgasreinigung, Alternativ Microgasturbine mit Gasreinigungsbehandlung,
— Notheizung,
— Gasreinigung und Gastrocknung,
— evtl. zusätzliche Fe(III)Cl Dosierung in der Biologie für Entschwefelung des Klärgases,
— Technikgebäude zu Unterbringung MÜSE, Umwälzung und Wärmetauscher, Elektrotechnik, Gasreinigung, Beschickungspumpen, Mazerator,
— Messtechnik zur Überwachung,
— eventuell: externe Kohlenstoffdosierung für Biologie, Maßnahmen zur Anhebung pH-Wert bzw. Säurekapazität, Vergrößerung Sandfang (Leistungsfähigkeit muss geprüft werden),
— Schlammspeicher, Schlammentwässerung einschl. Gebäude, Zentratpeicher.
Weitere Komponenten können nach Erfordernis hinzukommen. Auf der Kläranlage Leinefelde sind weiterhin folgende Maßnahmen durchzuführen:
— Abbruch Trockenbeete/Erdfaulbecken,
— Sanierung Beton/Bauwerk:
—— Vorklärbecken,
—— Pumpenkeller.
— Erneuerung Maschinentechnik:
—— Räumer (Austausch), Schieber der Vorklärung,
—— Pumpen, Abdeckung des Zentratspeicher,
—— PS-, RS-, ÜS- Brauchwasserpumpen,
—— Erdverlegte Rohrleitungen für ÜS- RS- und Faulschlamm.
Auf der Kläranlage Breitenworbis:
Erneuerung der Maschinen und Elektrotechnik der Schlammentwässerungsanlage zu erneuern:
— Entwässerungsaggregat,
— Polymerstation,
— Verrohrung,
— Messtechnik,
— EMSR.
ZWA „Eichsfelder Kessel“-EFRE-Vorhaben aus 3.2.1.3.0/4c
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Karl-Imhoff-Weg 4,
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 2249
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.