Beschaffung von Kryoballons Referenznummer der Bekanntmachung: 71-19 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Warener Straße 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukb.de/
Postanschrift: Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bergmannsheil.bg-kliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Kryoballons
Kryoballon – Ablationssystem zur Therapie von Vorhofflimmern.
BG Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH Warener Straße 7 12683 Berlin, Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH Bürkle-de-la-Camp-Platz 1 44789 Bochum
Kryoballon – Ablationssystem zur Therapie von Vorhofflimmern.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Kryoballon – Ablationssystem stellt ein Therapieverfahren zur Behandlung von Vorhofflimmern dar. Bestimmte Befunde bei Patienten können aus medizinischen und ökonomischen Gründen hiermit besser behandelt werden als mit einer herkömmlichen RF-Ablation. Der Auftragnehmer ist der einzige Anbieter dieses Systems.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kryoballon – Ablationssystem zur Therapie von Vorhofflimmern
Postanschrift: Earl-Bakken-Platz 1
Ort: Meerbusch
NUTS-Code: DEA1D
Postleitzahl: 40670
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHD61R
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).