Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5 unterteilt in 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 27-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Inspektor-Weimar-Weg 17
Achterwehr
24239
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEF0B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amtachterwehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5 unterteilt in 3 Lose
Die Gemeinde Krummwisch beschafft ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die FF Krummwisch.
Auftraggeber ist die Gemeinde Krummwisch über das Amt Achterwehr in Schleswig-Holstein.
Unterteilt ist diese Leistungsbeschreibung in:
- Los 1 - Fahrgestell,
- Los 2 - Aufbau,
- Los 3 - Beladung.
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 nach DIN 14530-5
24796 Krummwisch
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 nach DIN 14530-5.
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF10 nach DIN14530-5 und Zusammenführung aller Lose
24796 Krummwisch
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF10 nach DIN14530-5 und Zusammenführung aller Lose.
(Teil-)Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5
24796 Krummwisch
(Teil-)Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 nach DIN 14530-5
Mühlenstraße 30
Berlin
10243
Deutschland
NUTS-Code: DE300
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF10 nach DIN14530-5 und Zusammenführung aller Lose
Konrad-Adenauer-Ring 7
Herbolzheim
79336
Deutschland
NUTS-Code: DE133
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-)Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 nach DIN 14530-5
Industriestraße 11
Preetz, Holstein
24211
Deutschland
NUTS-Code: DEF0A
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de