Bauhofleistungen, Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen, Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 771.0
Vorinformation
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Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
15082340
Bahnhofstraße 2
Sandersdorf-Brehna
06792
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEE05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sandersdorf-brehna.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.sandersdorf-brehna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauhofleistungen, Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen, Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen
Bauhofleistungen (Kleinstreparaturen, Schließdienste, Transporte, Abdeckung von städtischen Veranstaltungen) einschließlich Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen der von der Stadt Sandersdorf-Brehna zu unterhaltenden Straßen, Wege, Plätze und Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen.
Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna bestehend aus den Ortschaften Sandersdorf-Brehna, Heideloh, Ramsin, Renneritz, Zscherndorf
- ca. 5,3 km maschinelle Kehrleistung Geh- und Radwege,
- ca. 48 km Winterdienst Straßen,
- ca. 12,5 km Winterdienst Geh- und Radwege,
- ca. 210 000 m2 Grünpflege und Rasenmahd,
- ca. 11 500 Stück/Jahr Aufnahme von Laubsäcken,
- ca. 150 Stück Entleerung von Straßenpapierkörben und 28 Stück Hundetoiletten,
- wöchentliche Sichtkontrolle der 13 öffentlichen Spielplätze,
- Kleinstreparaturen in Gemeindedarfseinrichtungen,
- Transport- und Hilfsleistungen bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen,
- zweimal jährliche Reinigung von ca. 1.200 Straßenabläufe,
- ca. 60 Fälle/Jahr Hügelung und Einebnung von Grabstätten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem geschätzten Gesamtwert unter II.1.5) handelt es sich um jährliche Bauhof- und Dienstleistungen.
Der Vertrag soll mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einer zweimaligen Option einer Laufzeitverlängerung von jeweils 5 Jahren geschlossen werden.