Bekanntmachung vergebener Auftrag: Bau eines passiven FTTB-Breitbandnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-02-BZVH-AH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Rendsburger Straße 54c
Busdorf
24866
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haddeby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag: Bau eines passiven FTTB-Breitbandnetzes
Auftragsgegenstand ist der Bau eines passives Breitbandnetzes (FTTB) der nächsten Generation (NGA-Netz).
Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland") einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Insbesondere die Nebenbestimmungen:
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 3.1 vom 1.11.2016,
- einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
- Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben für Dimensionierung).
Auftragsgegenstand ist der Bau eines passives Breitbandnetzes (FTTB) der nächsten Generation (NGA-Netz).
Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland") einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Insbesondere die Nebenbestimmungen:
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 3.1 vom 1.11.2016,
- einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
- Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben für Dimensionierung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bau eines passiven FTTB-Breitbandnetzes
Busdorf
Deutschland
NUTS-Code: DEF0C
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDDE8
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.