Ersatzneubau Pflegeheim Haus 8 Riehl Trockenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/03/08/08/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Boltensternstr. 16
Köln
50735
Deutschland
Kontaktstelle(n): Serviceabteilung Bau/Technik/EDV
E-Mail:
Fax: +49 2217775-5777
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sbk-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Pflegeheim Haus 8 Riehl Trockenbau
Auf dem Gelände der SBK in Köln-Riehl soll ein Altenpflegeheim mit insgesamt 80 Plätzen errichtet werden. Auf 3 Etagen (EG, 1. und 2. OG) werden 80 Einzelzimmer mit unmittelbar zugeordnetem Bad geschaffen. 50 Plätze sind uneingeschränkt für Rollstuhlfahrer geeignet (DIN 18040, Teil 2 R). Für die Erschließung des Gebäudes werden neben einem innenliegenden Treppenhaus 2 Aufzüge errichtet. Zwei zusätzliche außenliegende Treppenhäuser dienen als Rettungswege. Die benötigten Funktionsbereiche sind größtenteils auf den 3 Geschossen vorgesehen; einzelne Funktionsräume und die gesamten Technikräume sind im Kellergeschoss (Teilunterkellerung) geplant.
SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH
Boltensternstr. 16
50735 Köln
- 1 300 qm GK-Abhangdecken,
- 525 qm Akustik-Lochplatten-Decken,
- 500 qm Raster-/ Revisionsdecken,
- 2 045 qm Ständerwände, doppelt beplankt,
- 225 qm Brandschutzwände,
- 1 400 qm Schacht- und Installationswände,
- 35 qm Deckenbekleidung außen, zementgebunden,
- 315 St. Revisionsklappen in Decken,
- 36 St. Revisionsklappen in Wänden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Zur Nachweisführung genügen Angaben an der entsprechenden Stelle im Angebotsschreiben. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen.
Zur Nachweisführung genügen Angaben an der entsprechenden Stelle in der Eigenerklärung zur Eignung. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Erklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigungen) zu verlangen. Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
- Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angaben zum Bauvorhaben, zum Bauherrn, zum Ansprechpartner mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zum Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum,
- die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; diese Angabe ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist; diese Angaben sind nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen.
Zur Nachweisführung genügen Angaben an der entsprechenden Stelle in der Eigenerklärung zur Eignung, der Referenzliste bzw. dem Nachunternehmerverzeichnis. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung vergleichbarer Leistungen auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Boltensternstr. 16
50735 Köln
Die Teilnahme von Bietern und Bevollmächtigten am Eröffnungstermin ist nicht vorgesehen (s. § 14 EU VOB/A).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen können ausschließlich über den Vergabemarktplatz der Stadt Köln gestellt werden. Rückfragen werden für alle Interessenten ausschließlich über die Bieterkommunikation im Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte Interessenten werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz der Stadt Köln aufzurufen, um dort eventuelle Antworten auf Rückfragen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYHY4CP
Zeughausstr. 2-10
Köln
50667
Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Zeughausstr. 2-10
Köln
50667
Deutschland