Stromlieferung Amt Haddeby 2020/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Rendsburger Straße 54 c
Busdorf
24866
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 3853031/273
E-Mail: [removed]
Fax: +49 3853031/255
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Rendsburger Straße 54 c
Busdorf
24866
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 3853031/273
E-Mail: [removed]
Fax: +49 3853031/255
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Rendsburger Straße 54 c
Busdorf
24866
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 3853031/273
E-Mail: [removed]
Fax: +49 3853031/255
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Rendsburger Straße 54 c
Busdorf
24866
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 3853031/273
E-Mail: [removed]
Fax: +49 3853031/255
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Rendsburger Straße 54 c
Busdorf
24866
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 3853031/273
E-Mail: [removed]
Fax: +49 3853031/255
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Rendsburger Straße 54 c
Busdorf
24866
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 3853031/273
E-Mail: [removed]
Fax: +49 3853031/255
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Rendsburger Straße 54 c
Busdorf
24866
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 3853031/273
E-Mail: [removed]
Fax: +49 3853031/255
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Rendsburger Straße 54 c
Busdorf
24866
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 3853031/273
E-Mail: [removed]
Fax: +49 3853031/255
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Rendsburger Straße 54 c
Busdorf
24866
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 3853031/273
E-Mail: [removed]
Fax: +49 3853031/255
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung Amt Haddeby 2020/2021
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen des Amtes Haddeby und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 587 642 kWh/Jahr.
Lieferjahre: 2020/2021
Teillos 1 Amt Haddeby (Straßenbeleuchtung)
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Straßenbeleuchtungen) des Amtes Haddeby und der amtsangehörigen Gemeinden gem. Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 145 748 kWh/Jahr.
Lieferjahre: 2020/2021
Teillos 2 Amt Haddeby (SLP)
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Liegenschaften) des Amtes Haddeby und der amtsangehörigen Gemeinden gem. Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 441.894 kWh/Jahr.
Lieferjahre: 2020/2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.
- Erklärung zum "allgemeinen" Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Erklärung zum "spezifischen" Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Referenzen in Form einer Liste für die in den letzten drei 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunktes, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/ Jahr)sowie Benennung des öffentlichen oder privaten Empfängers,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt.
- Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
- Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig- Holstein (VGSH).
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform "enPORTAL"auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots:
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert),
- Auszug aus dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß § 7 GRfW (wird vom Auftraggeber angefordert).
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 431 / 988-4640
E-Mail: [removed]
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).