Erneuerung und Verlängerung der Standseilbahn Turmbergbahn
Auftragsbekanntmachung - Sektoren
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
Tullastraße 71
Karlsruhe
76131
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plattform.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung und Verlängerung der Standseilbahn Turmbergbahn
Der AG plant die Erneuerung und Verlängerung der Turmbergbahn.
Planungsraum: Karlsruhe Stadtteil Durlach im Bereich Bergbahnstraße - Turmberg.
Nach Abbruch der Bestandsanlage soll eine neue, vollautomatisierte Standseilbahn vom unteren Ende der Bergbahnstraße bis zum aktuellen Bergstationsstandort errichtet werden. Im Bereich des aktuellen Talstationsstandortes soll ein höhengleicher Überweg für Fußgänger über die Standseilbahntraße realisiert werden. Die gesamte Anlage soll barrierefrei und incl. niveauregulierter Fahrzeuge ausgeführt werden.
Die bestehende Talstation sowie die Fahrbahn sollen vollständig abgerissen werden.
Die Fahrbahn soll durch eine neue feste Fahrbahn ersetzt werden.
Die bestehende Bergstation soll zurückgebaut werden. Im Rahmen der Neubaumaßnahme sind keine Bestandskomponenten der bestehenden Konstruktionen zu berücksichtigen, ausgenommen sie können seitens des AN als Bestandteile des Neubaus sinnvoll eingebunden und weiterverwendet werden.
Karlsruhe Durlach
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine funktionale Ausschreibung, d. h. die grundlegenden Anforderungen und Leistungsgrenzen der gewünschten Standseilbahnanlage werden beschrieben und dargestellt.
Der Auftragnehmer hat die komplette, künftig vollautomatisierte Standseilbahnanlage einschließlich der Erd- und Betonarbeiten für Gebäude und Fahrbahn funktions- und betriebsfertig zu liefern. Der Transport der gesamten Anlagenteile zur Einbaustelle, die Montage, Betonarbeiten und alle Nebenarbeiten einschließlich der Erstellung der erforderlichen Statik für die Infrastruktur und die Bauteile der Standseilbahn sowie die Unterlagen zur Erlangung der Genehmigung sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Im Vorfeld ist die Bestandsanlage zu demontieren, rückzubauen und zu entsorgen.
Die neue Bergstation muss wieder an die zu erhaltende Aussichtsplattform angeschlossen werden.
Die aktuell geplanten technischen Daten der neuen Standseilbahn:
- Fahrstrecke ca.: 515 m,
- Höhendifferenz ca.: 120 m,
- Neigung min. ca.: 10 % im unteren Streckenabschnitt,
- Neigung max. ca.: 36,5 % Neigung im oberen Streckenabschnitt,
- Anzahl Fahrzeuge im Pendelbetrieb: 2 Stück,
- Personenkapazität Fahrzeuge: ca. 70 Pers.,
- Fahrgeschwindigkeit: max. 4,0 m/s,
- Antrieb in der Bergstation.
Die Maßnahme "Erneuerung und Verlängerung der Standseilbahn Turmbergbahn" soll aufgrund der Komplexität des Projektes nachfolgende Leistungen enthalten, welche stufenweise beauftragt werden sollen:
Leistungsstufe 1:
- Entwicklung und Planung eines höhengleichen Übergangs an der automatisierten Standseilbahn für Fußgänger und Radfahrer über die Trasse der Standseilbahn inkl. Prüfung und Zertifizierung durch eine Sachverständigen Prüfstelle hinsichtlich Realisierbarkeit.
Leistungsstufe 2:
- Erstellen der technischen Planung für das Planfeststellungsverfahren,
- Erstellen sämtlicher erforderlichen Unterlagen, welche für das Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Karlsruhe erforderlich sind.
Leistungsstufe 3:
- Erstellen der detaillierten technischen Ausführungsplanung,
- Demontage und Rückbau der bestehenden Komponenten der Turmbergbahn inkl. Entsorgung (Hauptmassen: Stationsbauwerke, Feste Fahrbahn, Seilbahninfrastruktur),
- Lieferung und Neubau der Turmbergbahn (Hauptmassen: Stationsbauwerke bis OK Bahnsteig (Einhausung der Stationen erfolgt durch Dritte), Feste Fahrbahn, Seilbahninfrastruktur und -steuerung mit 2 niveauregulierten Fahrzeugen, höhengleicher Überweg),
- Inbetriebnahme, Funktionstest, Leistungstest und Abnahme zur Genehmigung der Anlage.
Am Ende der Ausschreibung wird ein Auftrag zur schlüsselfertigen Erstellung der neuen automatisierten Standseilbahnanlage an den Bieter vergeben, der gemäß den Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat.
Eine Verlängerung ist eventuell aufgrund der Länge des Planfeststellungsverfahrens notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung
1. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist für den Teilnahmeantrag) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Umstände oder sonstige Tatsachen i. S. d. § 123 Abs. 1 Ziff. 1 -10 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
3. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde.
4. Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass dieser seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialabgaben nicht verletzt oder verletzt hat.
6. Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist.
7. Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Erklärung des Bewerbers durch Einholung entsprechender amtlicher Bescheinigungen zu überprüfen. Hierzu ergeht eine gesonderte Aufforderung mit entsprechender Fristsetzung gegenüber dem Bewerber.
Die Mindestanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1. Bescheinigung (Geschäftsbericht, Bilanz, Bilanzauszüge oder vergleichbar) über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen (Planung von Seilbahntechnik und Ausführung von Seilbahntechnik) im Zeitraum der letzten 3 Jahre. Mindestumsatz des Seilbahnherstellers: pro Jahr 80 Millionen Euro bezogen auf die letzten 3 Jahre
2. Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall (2-fach maximiert) für Personenschäden mind. 20,0 Mio. Euro, für Sach- und Vermögensschäden mind. 20,0 Mio. Euro, durch Vorlage einer Kopie der Police oder vergleichbarer Nachweis. Sollten die Versicherungssummen des Bewerbers zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht den vorstehenden Deckungssummen entsprechen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Versicherung eine Eigenerklärung des Bewerbers beizufügen, dass der Bewerber bereit ist, im Auftragsfall binnen 2 Wochen nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Anpassung der bestehenden Versicherung vorzunehmen. Des Weiteren ist eine Bestätigung der Versicherung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass eine Anpassung der Deckungssumme im Auftragsfall zur Verfügung gestellt wird.
Die Anforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Eigenerklärung des Bewerbers mit Aufstellung der Mitarbeiter des Bewerbers, gegliedert nach Berufsgruppen, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung des Bewerbers in Erbringung von vergleichbaren Leistungen
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der
Bieter mindestens folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der
Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in
Den letzten 5 Jahren abgenommen wurden. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten akzeptiert der Auftraggeber auch frühere Referenzen, deren Abnahmedatum jedoch nicht länger als 15 Jahre zurückliegt:
Aufstellung von vergleichbaren Referenzprojekten über die Planung und Ausführung von Standseilbahnen im europäischen Raum nach CEN und einem Gesamtwert der Seilbahntechnik von mindestens 3.000.000 €, jeweils mit Angabe des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Unter diesen Referenzprojekten ist mindestens
• 1 Projekt mit niveauregulierten Fahrzeugen im europäischen Raum
• 1 Projekt (Standseilbahn) im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs im europäischen Raum
• 1 realisiertes GU-Projekt (Seilbahn), welches in den Jahren 2008 bis 2018 im europäischen Raum realisiert wurde
Aufzuführen.
3. Aussagekräftige Darstellungen, die Aufschluss geben über die fachgerechte Ausführung der realisierten Maßnahmen des Bewerbers zur Sicherstellung der Qualität.
Der Auftrag wird grundsätzlich nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben,
Sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen ist.
1. Es ist eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme brutto zu leisten
2. die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5,0 % der Auftragssumme brutto einschließlich erteilter Nachträge,
3. Vorauszahlungen werden nur gegen Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft von einem in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut über den Brutto-Vorauszahlungswertes geleistet.
4. Rückgabezeitpunkt für Mängelbürgschaften: nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistung
Nach § 16 VOB/B und den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
In den Vergabeunterlagen fixiert
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Fragen sind über die Seite https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av0e67cb-eu-76131-karlsruhe-erneuerung-und-verlangerung-der-standseilbahn-turmbergbahn an die Kontaktstelle zu richten. Fragen werden bis zum 24.05.2019, 24.00 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 29.5.2019 auf der Seite https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av0e67cb-eu-76131-karlsruhe-erneuerung- und-verlangerung-der-standseilbahn-turmbergbahn veröffentlicht;
2) Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Aumass einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen;
3) Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform an Aumass: Der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]