EU-weit Offenes Verfahren der Gemeinde Borchen für die Unterhaltsreinigung, optionale Vertretungs-, Sonder- und Grundreinigung sowie Glasreinigung.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Unter der Burg 1
Borchen
33178
Deutschland
Telefon: +49 5251 / 3888-115
E-Mail: [removed]
Fax: +49 5251 / 3888-100
NUTS-Code: DEA47
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.borchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weit Offenes Verfahren der Gemeinde Borchen für die Unterhaltsreinigung, optionale Vertretungs-, Sonder- und Grundreinigung sowie Glasreinigung.
Unterhaltsreinigung, optionale Vertretungs-, Sonder- und Grundreinigung sowie Glasreinigung der Gemeinde Borchen in 2 Losen.
Unterhaltsreinigung, sowie optionale Vertretungs-, Sonder- und Grundreinigung.
Borchen
Laufende Unterhaltsreinigung, sowie optionale Vertretungs-, Sonder- und Grundreinigung in 27 Gebäude der Gemeinde Borchen mit einer Gesamtfläche von ca. 22 000 m2 und einer jährlichen Reinigungsfläche von 3 145 000 m2.
Vertretungs-, Sonder-, Grund- und Bausschlussreinigungen auf Abruf.
Glasreiniung
Borchen
Glasreinigung in 24 Objekten mit einer Glasfläche (einseitig gemessen) von ca. 5 600 m2.
Sonderglasreinigung auf Abruf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung, sowie optionale Vertretungs-, Sonder- und Grundreinigung
Paderborn
Deutschland
NUTS-Code: DEA47
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreiniung
Nürnberg
Deutschland
NUTS-Code: DE254
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Münster
48147
Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind.
Nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Münster
48147
Deutschland