Stromlieferung für die Stadt Putbus
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Markt 8
Putbus
18581
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 3853031/273
E-Mail: [removed]
Fax: +49 3853031/255
NUTS-Code: DE80L
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung für die Stadt Putbus
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Straßenbeleuchtungen und Liegenschaften) des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 444 211 kWh/Jahr,
Zeitraum: 1.8.2019 - 31.12.2021
Abweichungen beim Lieferbeginn beachten!
Teillos 1 Stadt Putbus (Straßenbeleuchtung)
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Straßenbeleuchtungen) des Auftraggebers gem. Leistungsverzeichnis
Menge: 339 105 kWh/Jahr
Lieferjahr: 2020/2021.
Tellos 2 Stadt Putbus
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen (Liegenschaften) des Auftraggebers gem. Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 105 106 kWh/Jahr
Achtung: Lieferbeginn: 1.8.2019
Lieferjahre: teilweise 2019, 2020, 2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.
- Erklärung zum "allgemeinen" Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Erklärung zum "spezifischen" Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Referenzen in Form einer Liste für die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
- um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
- Eigenerklärung nach § 9 Abs. 4-6 VgG M-V i. V. m. § 1 MStEVO M-V (Mindestlohn); § 10 VgG M-V (Kontrollen und Sanktionen); § 11 VgG M-V (ILO Kernarbeitsnormen).
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform "enPORTAL"auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).