Stromlieferung aus erneuerbaren Energien für den Dansk Skoleforening for Sydslesvig e. V.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Stuhrsallee 22
Flensburg
24937
Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin
Telefon: +49 3853031/253
E-Mail:
Fax: +49 3853031/255
NUTS-Code: DEF01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung aus erneuerbaren Energien für den Dansk Skoleforening for Sydslesvig e. V.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 4 061 046 kWh/Jahr,
Zeitraum: 1.5.2019-31.12.2021
Teillos 1 Dansk Skoleforening for Sydslesvig e. V. (RLM)
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gem. Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 2 034 455 kWh/Jahr
Teillos 2 Dansk Skoleforening for Sydslesvig e. V. (SLP)
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gem. Leistungsverzeichnis,
Menge: ca. 2 026 591 kWh/Jahr
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
- Erklärung zum "allgemeinen" Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Erklärung zum "spezifischen" Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Referenzen in Form einer Liste für die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunktes, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr)sowie Benennung des öffentlichen oder privaten Empfängers,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro,
- Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 1 TTG (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen),
- Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 3 TTG,
- Verpflichtungserklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform "enPORTAL" aufwww.enportal.de durchgeführt.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert),
- Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig-Holstein nach § 13 Abs. 1 TTG (wird durch den Auftraggeber angefordert)
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 431 / 988-4640
E-Mail:
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).