Rahmenvereinbarung Catering Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Gustav-Heinemann-Ring 111
München
81739
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Catering
Die Rahmenvereinbarung soll das Catering für folgende Veranstaltungen umfassen (bei Bedarf können sich Art und Umfang ändern):
1) Richtfeste, Spatenstiche, Schlüsselübergaben und ähnliche Veranstaltungen;
2) Mieterfeste;
3) Einweihungsfeiern (z. B. Spielplatz, Tag der offenen Tür etc.);
4) Informationsveranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten der Gewofag;
5) Optional: Informationsveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Gewofag-Konzerns;
6) Optional: Mitarbeiterveranstaltungen wie z. B. Betriebsausflug.
Raum München München
Die Rahmenvereinbarung soll das Catering für folgende Veranstaltungen umfassen (bei Bedarf können sich Art und Umfang ändern):
1) Richtfeste, Spatenstiche, Schlüsselübergaben und ähnliche Veranstaltungen;
2) Mieterfeste;
3) Einweihungsfeiern (z. B. Spielplatz, Tag der offenen Tür etc.);
4) Informationsveranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten der Gewofag;
5) Optional: Informationsveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Gewofag-Konzerns;
6) Optional: Mitarbeiterveranstaltungen wie z. B. Betriebsausflug.
Eine Beschreibung oben genannter Veranstaltungen ist in der Anlage 2 enthalten. Diese Beschreibungen dienen dem Verständnis für den jeweiligen Umfang und sind flexibel den Bedürfnissen der jeweiligen Veranstaltung anzupassen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Bei Erreichen einer maximalen Vertragslauf-zeit von 4 Jahren endet die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne dass es einer Kündigung bedarf
Optional: Catering für Informationsveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Gewofag-Konzerns
Optional: Catering für Mitarbeiterveranstaltungen wie z. B. Betriebsausflug
Der Bewerber hat verbindlich zu erklären, dass alle verwendeten Waren in einem guten ausgewogenen Verhältnis aus biologischer Tierhaltung bzw. Anbau und/oder von regionalen Erzeugern stammen. Die Verwendung von TK-Ware ist zu vermeiden bzw. mit dem Auftraggeber im Vorfeld abzustimmen. Bestätigt der Bewerber dies nicht, wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hierzu sind Angaben in Form von Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung,Ausschlussgründe und Zuverlässigkeit" und "Eigenerklärungen Mindestlohn, Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz,
- Erklärung zu Arbeitskräften,
- Erklärung zur Eintragung im Handelsregister,
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage,
- Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft.
Hierzu sind Angaben in Form von Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung,Ausschlussgründe und Zuverlässigkeit" und "Eigenerklärungen Mindestlohn, Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zu vergleichbaren Referenzen aus 2018,
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft,
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB,
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister),
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns,
- Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter.
Zur Vergleichbarkeit der Referenzen:
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn
- Veranstaltungsgröße ab 300 Personen,
- Veranstaltungstermin ab 1.1.2018.
Probeessen
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums "Probeessen" werden 3 Vertreter des Auftraggebers beim Bieter ein Probeessen durchführen. Das Probeessen wird in der 14./15. KW in 2019 abends in den Räumlichkeiten der Bieter stattfinden. Ein genauer Termin wird nach Angebotsabgabe mit den Bietern vereinbart werden.
Erklärung über die Verwendung von Bio Produkten und regionaler Ware:
Der Bewerber hat verbindlich zu erklären, dass alle verwendeten Waren in einem guten ausgewogenen Verhältnis aus biologischer Tierhaltung bzw. Anbau und/oder von regionalen Erzeugern stammen. Die Verwendung von TK-Ware ist zu vermeiden bzw. mit dem Auftraggeber im Vorfeld abzustimmen. Bestätigt der Bewerber dies nicht, wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zertifizierung:
Der Bewerber hat die TÜV-Zertifizierung nach TÜV Süd MS Standard nachzuweisen. Weist der Bewerber diese nicht nach, wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Probeessen
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums "Probeessen" werden 3 Vertreter des Auftraggebers beim Bieter ein Probeessen durchführen. Das Probeessen wird in der 14./15. KW abends in den Räumlichkeiten der Bieter stattfinden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FYGXB
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).