EU-weit Offenes Verfahren der Gemeinde Borchen für die Unterhaltsreinigung, optionale Vertretungs-, Sonder- und Grundreinigung sowie Glasreinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Unter der Burg 1
Borchen
33178
Deutschland
Telefon: +49 5251 / 3888-115
E-Mail: [removed]
Fax: +49 5251 / 3888-100
NUTS-Code: DEA47
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.borchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weit Offenes Verfahren der Gemeinde Borchen für die Unterhaltsreinigung, optionale Vertretungs-, Sonder- und Grundreinigung sowie Glasreinigung
Unterhaltsreinigung, optionale Vertretungs-, Sonder- und Grundreinigung sowie Glasreinigung der Gemeinde Borchen in 2 Losen
Unterhaltsreinigung, sowie optionale Vertretungs-, Sonder- und Grundreinigung
Borchen
Laufende Unterhaltsreinigung, sowie optionale Vertretungs-, Sonder- und Grundreinigung in 27 Gebäude der Gemeinde Borchen mit einer Gesamtfläche von ca. 22 000 m2 und einer jährlichen Reinigungsfläche von 3 145 000 m2.
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt, so läuft es stillschweigend weiter und kann dann mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis kann maximal um insgesamt 2 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 14.4.2023 endet.
Vertretungs-, Sonder-, Grund- und Bausschlussreinigungen auf Abruf.
Glasreiniung
Borchen
Glasreinigung in 24 Objekten mit einer Glasfläche (einseitig gemessen) von ca. 5 600 m2.
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt, so läuft es stillschweigend weiter und kann dann mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis kann maximal um insgesamt 2 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 14.4.2023 endet.
Sonderglasreinigung auf Abruf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anlagen zu überprüfen sind mittels der Anlage ÜA03 Eigenerklärungen zu übermitteln. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der ÜA03 Eigenerklärungen stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können. Neben den Eigenerklärungen werden im Formular insbesondere folgende Angaben gefordert:
- Kontaktdaten Bieter/Bietergemeinschaft (Faxnummer, Zuständiger Sachbearbeiter mit Name, Durchwahl, Faxdurchwahl, E-Mail-Adresse),
- allgemeiner und spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Wirtschaftsjahre,
- Angaben zum Nachunternehmereinsatz (Beschreibung der Teilleistungsbereiche sowie den Umfang),
- Eigenerklärung über Eignungsleihe (Benennung der Aspekte auf die sich die Eignungsleihe bezieht),
- Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, Eigenerklärung über Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), die nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind, Eigenerklärung zu Beihilfen,
- Erklärung zur Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anlagen zu überprüfen sind mittels der Anlage ÜA03 Eigenerklärungen zu übermitteln. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der ÜA03 Eigenerklärungen stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können. Neben den Eigenerklärungen werden im Formular insbesondere folgende Angaben gefordert:
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden geforderten Mindestdeckungssummen (pro Schadensfall):
- Personenschäden: mind. 3 000 000 EUR,
- Sachschäden: mind. 1 000 000 EUR,
- Vermögensschäden: mind. 100 000 EUR,
- Schlüsselverlust: mind. 100 000 EUR,
- Bearbeitungsschäden: mind. 50 000 EUR.
Bzw. eine Absichtserklärung mit der erklärt wird, dass im Zuschlagsfall die Versicherungssummen auf die Mindestdeckungssummen angepasst werden. In diesem Fall ist eine Bestätigung des Versicherungsgebers neben der Absichtserklärung einzureichen.
Vom Bieterunternehmen sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Angebotsprüfung innerhalb von 6 Kalendertagen folgende Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger (max. 6 Monate alt),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (max. 6 Monate alt),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (max. 6 Monate alt).
Nachweis über die bestehenden (Betriebshaftpflicht-) Versicherungen in Höhe der Mindestdeckungssummen gemäß Ausschreibungsunterlagen (max. 6 Monate alt), sofern die Mindestdeckungssummen schon bestehen.
Anforderung an das Los 2 Glasreinigung: der Jahresumsatz muss bei mindestens 25.000 € liegen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anlagen zu überprüfen sind mittels der Anlage ÜA03 Eigenerklärungen zu übermitteln. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der ÜA03 Eigenerklärungen stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben oder die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können. Neben den Eigenerklärungen werden im Formular insbesondere folgende Angaben gefordert:
- Benennung von mindestens 3 Referenzen nicht älter als 3 Jahre, die hinsichtlich Art und Umfang der
Leistungen, der Gebäudenutzungsarten sowie nach Art des Auftraggebers vergleichbar sind (Benennung eines Ansprechpartners je Referenz mit Kontaktdaten, Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang, jährlicher Auftragssumme und Dauer der Zusammenarbeit) Eine Referenz ist vergleichbar, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Anforderung an das Los 1 Unterhaltsreinigung:
1) Es handelt sich bei der Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber;
2) Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Kindergärten und Verwaltungsobjekten erbracht;
3) Der Nettojahresumsatz je genannter Referenz beträgt > 100 000 EUR.
Anforderung an das Los 2 Glasreinigung: Der Nettojahresumsatz mindestens einer Referenz beträgt > 5 000 EUR.
- Eigenerklärung Ausbildungsnachweise/Mitarbeiterprofile,
- Angaben zu Beschäftigtenzahlen mit Aufteilung nach Verantwortungs- und Ausbildungshintergrund,
- Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (freiwillige Angabe),
- Erklärung, dass innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers ein Konzept zur Einführung bzw. Start up Phase der Unterhaltsreinigung eingereicht wird (gilt nur für Los 1),
- Erklärung, dass innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers eine Beschreibung des während des Auftrages eingesetzten Qualitätsmesssystems eingereicht wird. (gilt nur für Los 1),
- Nachweise zur Qualifikation der Führungskräfte (Zeugnis/Gesellenbrief etc. und Bestätigung der Berufserfahrung durch Unternehmensleitung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) von der Regionalleitung, Niederlassungsleitung bis zur beabsichtigten Objektleitung mit Angaben zur Ausbildung, Erfahrung und Firmenzugehörigkeit. Einer der Führungskräfte oberhalb der Objektleitung muss mindestens eine Ausbildung zum/zur Gebäudereiniger/-in vorweisen können,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (max. 6 Monate alt).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe zuvor sowie die Einhaltung der maximalen Richtleistungen für die laufende Unterhaltsreinigung (gilt nur für Los 1):
- Raumgruppe A - Büro- und Besprechungsräume: 250 m2/Std./Reinigungskraft,
- Raumgruppe B - Aufenthalts- und Soziallöhne: 200 m2/Std./Reinigungskraft,
- Raumgruppe C - Lager- und Technikräume: 350 m2/Std./Reinigungskraft,
- Raumgruppe D - Toiletten: 90 m2/Std./Reinigungskraft,
- Raumgruppe E - Nassbereiche: 130 m2/Std./Reinigungskraft,
- Raumgruppe F - Eingangsbereiche: 400 m2/Std./Reinigungskraft,
- Raumgruppe G - Verkehrsflächen - Flure: 380 m2/Std./Reinigungskraft,
- Raumgruppe H - Treppen: 180 m2/Std./Reinigungskraft,
- Raumgruppe I - Aufzüge: 80 m2/Std./Reinigungskraft,
- Raumgruppe J - Unterrichtsräume: 250 m2/Std./Reinigungskraft,
- Raumgruppe K - Umkleiden: 200 m2/Std./Reinigungskraft,
- Raumgruppe L - Sporthalle: 800 m2/Std./Reinigungskraft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitten wenden Sie sich bei Fragen zur Anwendung von subreport ELVIS an Herrn Ehl (Telefon: 0221 98578-0 oder Mail: [removed])
Münster
48147
Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind.
Nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Münster
48147
Deutschland