Stromlieferung 2019/2020/2021 Gemeinde Scharbeutz und Tourismus Service Scharbeutz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Am Bürgerhaus 2
Scharbeutz
23683
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEF08
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de/
Am Bürgerhaus 2
Scharbeutz
23683
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEF08
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung 2019/2020/2021 Gemeinde Scharbeutz und Tourismus Service Scharbeutz
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Scharbeutz und dem Tourismus Service Scharbeutz, ca. 1 341 547 kWh/Jahr
Teillos 1 Gemeinde Scharbeutz (Straßenbeleuchtung)
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Gemeinde Scharbeutz und dem Tourismus Service Scharbeutz
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Scharbeutz und dem Tourismus Service Scharbeutz, ca. 355 104 kWh/Jahr
Teillos 2 Gemeinde Scharbeutz
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Gemeinde Scharbeutz und dem Tourismus Service Scharbeutz
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Gemeinde Scharbeutz und dem Tourismus Service Scharbeutz, ca. 986 443 kWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Gemeinde Scharbeutz (Straßenbeleuchtung)
Neumünster
Deutschland
NUTS-Code: DEF04
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Gemeinde Scharbeutz
Neumünster
Deutschland
NUTS-Code: DEF04
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).