Stromlieferung 2019/2020/2021 Gemeinde Scharbeutz und Tourismus Service Scharbeutz
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Am Bürgerhaus 2
Scharbeutz
23683
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEF08
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de/
Am Bürgerhaus 2
Scharbeutz
23683
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEF08
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung 2019/2020/2021 Gemeinde Scharbeutz und Tourismus Service Scharbeutz
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Scharbeutz und dem Tourismus Service Scharbeutz, ca. 1.341.547 kWh/Jahr.
Teillos 1 Gemeinde Scharbeutz (Straßenbeleuchtung)
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Gemeinde Scharbeutz und dem Tourismus Service Scharbeutz.
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Scharbeutz und dem Tourismus Service Scharbeutz, ca. 355.104 kWh/Jahr.
Teillos 2 Gemeinde Scharbeutz
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Gemeinde Scharbeutz und dem Tourismus Service Scharbeutz.
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Gemeinde Scharbeutz und dem Tourismus Service Scharbeutz, ca. 986.443 kWh/Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
- Erklärung zum "allgemeinen" Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
- Erklärung zum "spezifischen" Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017.
- Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer- bzw.Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
- Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB,
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR,
- Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 1 TTG (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen),
- Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 3 TTG,
- Verpflichtungserklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform "enPORTAL" auf www.enportal.de durchgeführt.
Angaben zu:
- Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert),
- Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig-Holstein nach § 13 Abs. 1 TTG (wird durch den Auftraggeber angefordert).
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bisz umAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).