Erdgaslieferung 2019/2020/2021 für das Amt Nortorfer Land
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Niedernstr. 6
Nortorf
24589
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEF0B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferung 2019/2020/2021 für das Amt Nortorfer Land
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis.
Gesamtmenge ca. 2 021 142 kWh/Jahr.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 - 1.1.2022
Los Amt Nortorfer Land
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis.
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis.
Gesamtmenge: ca. 2 021 142 kWh/Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.
- Erklärung zum allgemeinen Jahresumsatzes für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
- Erklärung zum spezifischen Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2015-2017.
- Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2015-2017 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermengen/Jahr) des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
- um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
- Erklärung gem. § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR,
- Verpflichtungserklärung zu § 18 Abs. 1 TTG (Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen),
- Verpflichtungserklärung zu § 18 Abs. 3 TTG,
- Verpflichtungserklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform "enPORTAL" auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes:
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion.
Angaben zu:
- Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO (wird vom Auftraggeber angefordert),
- Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig-Holstein nach § 13 Abs. 2 TTG (wird vom Auftraggeber angefordert).
Kiel
Düsternbroker Weg 94
24105
Deutschland
Telefon: +49 431 / 988-4640
E-Mail: [removed]
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse:http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs. 1GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).