Planung eines flächendeckenden, passiven FTTB/H Breitband-Netzes in den Gemeinden gemäß Ziff. II.1.4)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Rendsburger Straße 54 c
Busdorf
24866
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEF0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.haddeby.de
Bleichenbrücke 11
Hamburg
20354
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung eines flächendeckenden, passiven FTTB/H Breitband-Netzes in den Gemeinden gemäß Ziff. II.1.4)
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Gemeinden Borgwedel, Busdorf, Dannewerk, Fahrdorf, Geltorf, Jagel, Lottorf und Selk flächendeckend FTTB/H Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro ggf. die spätere Bauausführung als optionale Leistung überwachen. Die zu beauftragenden Leistungen orientieren sich an den Leistungsphasen 4-7 HOAI.
Gemeinden gemäß Ziff. II.1.4)
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, in dem Zweckverband zusammengeschlossenen Gemeinden mit hochleistungsfähigen FTTB/H Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB/H-Infrastruktur zu realisieren. Die zu beauftragenden Leistungen orientieren sich an den Leistungsphasen 4-7 HOAI. Die Leistung der Bauüberwachung ist optional anzubieten und wird bei Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Vergabe dieser Leistung. Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Die Herstellungskosten für das passive Netz (Netto-Investitionskosten, ohne Planungsleistungen) liegen gemäß Strukturplanung bei ca. 7 879 000 EUR netto.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
- Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013 / C 25 / 01) vom 26.1.2013;
- Die nationale Umsetzung, Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015,
- Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland‘‘, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015, 1. Überarbeitung vom 20.6.2016,
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 3.1 vom 1.11.2016,
- Einheitlichen Materialkonzepts, Version 4.1 vom 9.4.2016,
- Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben für Dimensionierung),
- Förderbescheid vom 16.8.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung sowie ggf. auch das Zinssubventionierungsprogramm der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen) in Anspruch zu nehmen.
- Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein - TTG),
- Mindestlohngesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesmindestlohngesetz).
Die Leistung der Bauüberwachung ist optional anzubieten und wird bei Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWG bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular),
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein - TTG (bereitgestelltes Formular),
- Eigenerklärung, dass Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TTG nicht vorliegen (bereitgestelltes Formular).
- Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
- Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2016, sofern bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2015, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht,
- Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens (Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr: 750 000 EUR) (bereitgestelltes Formular).
- Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten FTTB/H Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung und Bauüberwachung für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens (Mindestvoraussetzung sind 2 mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen),
- Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen,
- Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,
- Auflistung, welche Leistungen mit eigenem Personal, im eigenem Hause und welche Leistungen mit Hilfe von Nachunternehmer ausgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse:http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
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E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse:http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html