BAN - Bildungslandschaft Altstadt Nord - Sanierung und Neubau Hansagymnasium (Baufeld A) - Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-0045-26-3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Willy-Brandt-Platz 2
Köln
50679
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAN - Bildungslandschaft Altstadt Nord - Sanierung und Neubau Hansagymnasium (Baufeld A) - Rohbauarbeiten
Umbauarbeiten im und am Bestandsgebäude sowie Herstellung unterschiedlicher Neu- und Anbauten auf dem Gelände des Hansa Gymnasiums in Köln. Im Bestandsgebäude werden neue Öffnungen für Durchgänge und/oder Versorgungstechnik geschaffen beziehungsweise verschlossen und im Dachgeschoss wird eine neue Stahlbeton-Decke ausgeführt.
Parallel zu den Baumaßnahmen im Bestand wird ein neuer Hofgang einschließlich Treppenaufgang und Aufzug ausgeführt. Zum Schulhof wird am Standort des alten Trafos die Lücke baulich geschlossen und so weitere Unterrichtsräume zum Bestand orientiert geschaffen.
Ein größerer Neubau mit neuen Klassenzimmern, Aufzug und einer Trafostation entsteht entlang des Gereonswall.
Rohbauarbeiten im Bestand und Neubau; Hansaring/Vogteistraße/Ritterstraße; 50667; Köln.
Fundamentierung - in Teilen als Micropfahlgründung oder Brunnengründung. Stahlbetonarbeiten als Ortbeton und als Fertigteile. Stahlbauarbeiten als Konstruktionen von Decken. Blitzschutz- und Fundamenterdungsanlagen errichten. Entwässerungskanalarbeiten. Elektroeinlegearbeiten in Beton.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 31.1.2017 (TVgG). Hiernach müssen im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung Bieterinnen beziehungsweise Bieter, deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer oder Verleiherinnen beziehungsweise Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind beziehungsweise bekannt sein müssen, die nach dem TVgG erforderlichen Nachweise und Erklärungen nach Aufforderung innerhalb einer Frist von drei bis fünf Tagen vorlegen. Die genaue Frist wird mit der Aufforderung mitgeteilt. Die Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
> Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A.
- Nachweis einer entsprechenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtver-sicherung (Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögens-schäden),
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014-2016), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater).
> mindestens 3-jährige einschlägige Geschäftstätigkeit,
- aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Bruttolohnentgelte aus Geschäftsjahr 2016/2017, Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, die entsprechende Bescheinigung des zuständigen
Versicherungsträgers,
- Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen gegen eine Auftragserteilung keine Bedenken bestehen oder gleichwertig,
- Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird (zum Beispiel durch Bestätigung der Krankenkasse oder Sozialkasse),
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das
Unternehmen in Liquidation befindet (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater),
- EFB-Blatt 221 oder EFB Blatt 222 (nach Wahl des Bieters),
- EFB-Blatt 223 (auf besonderes Verlangen),
- Urkalkulation mit eindeutiger Darlegung der Zuschläge und Zulagen auf die Einzelpreise sowie die Aufteilung nach Lohn-, Geräte- und Stoffanteilen mit den entsprechenden Leistungs- und Aufwandswerten.
(Urkalkulationen, die in Papierform eingereicht werden, sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe von Baumaßnahme, Vergabenummer und Gewerk entsprechend einzureichen).
> Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2012-2016), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; es werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die bis zu 8 Jahre zurückliegen (zwingende Angaben: Bauvorhaben, Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, Bauherr, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ausführungszeitraum und Auftragsvolumen),
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen,die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2014-2016) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (FB 233 VHB) (auf besonderes Verlangen),
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236 VHB) (auf besonderes Verlangen),
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Unfallverhütungs-vorschriften (auf besonderes Verlangen),
- Nachweis über Zertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. (auf besonderes Verlangen).
> Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A.
- siehe "Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Köln",
- siehe "Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Köln.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Zentrales Vergabeamt, Zimmer 10.A21.
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRY59Q.
Zeughausstraße 2 - 10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 III GWB.
- unverzüglich gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 II GWB.
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.