Projekt Polarium - Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VOB2018/5
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Rennbahnallee 21
Rostock
18059
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 381/2082192
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE803
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zoo-rostock.de
Holbeinplatz 14 (Raum E 62/63)
Rostock
18069
Deutschland
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE803
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://rathaus.rostock.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Polarium - Estricharbeiten
Die Zoologische Garten Rostock gGmbH beabsichtigt, auf dem eigenen Zoogelände das Projekt Polarium zu realisieren. Dabei handelt es sich um die Neuerrichtung eines Eisbären- und Pinguingeheges. Angrenzend an das Eisbärengehege wird ein Neubau als Besucherzentrum mit einem Ausstellungs- und Tiefseeaquarienbereich errichtet. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sucht die Zoologische Garten Rostock gGmbH einen Vertragspartner für die Ausführung von Estricharbeiten.
Zoologischer Garten Rostock, Rennbahnallee 21, 18069 Rostock, Deutschland
Zementestrich einseitig auf bauseits abgedichteten Sohlplatten- und Geschossdeckenflächen als Estrich auf Trennlage im Innenbereich, zum Teil als Gefälleestrich, einschließlich Einbindung von bauseits vorhandenen Bodeneinläufen und TGA-Installationen. Einbau im Untergeschoss (ca. 4,50 m unter OKG) und im Erdgeschoss.
Zu bearbeitende Fläche:
Gesamtfläche Estrich: 1 250 m2 Estrich im Gefälle: 550 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), ergänzt durch die geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise (siehe dazu unter III.1.2) und III.1.3). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch die geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise (siehe dazu unter III.1.2) und III.1.3)).
2. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot vorzulegen:
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124), ergänzt durch die geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe dazu unter III.1.2) und III.1.3)),
- oder eine "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" (EEE), ergänzt durch die geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe dazu unter III.1.2) und III.1.3)).
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ergänzt durch die geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe dazu unter III.1.2) und III.1.3)). Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ergänzt durch die geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise (siehe dazu unter III.1.2) und III.1.3)).
In der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) werden gefordert:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Angaben zu Arbeitskräften,
- Angabe zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber Frage stellt,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Erklärung gemäß § § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Das Formblatt Eigenerklärung Eignung I (Umsatz und Arbeitskräfte) ist für die vorstehend geforderten Angaben den Vergabeunterlagen beigefügt und ist zu verwenden (auftragsspezifischer Einzelnachweis).
1. Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name und Anschrift),
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
- Bezeichnung des Referenzprojektes,
- Beschreibung der Art der Leistungen (Leistungsinhalte),
- Beschreibung des Leistungsumfanges (ausgeführte Mengen),
- Angabe der Auftragssumme (brutto),
- Angabe des Ausführungszeitraums (von / bis).
Das Formblatt Eigenerklärung Eignung II (Referenzen) ist für die vorstehend geforderten Angaben den Vergabeunterlagen beigefügt und ist zu verwenden (auftragsspezifischer Einzelnachweis).
2. Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte unter Angabe der Zahl des technischen Leitungspersonals, der gewerblichen Angestellten und der sonstigen Angestellten.
Das Formblatt Eigenerklärung Eignung I (Umsatz und Arbeitskräfte) ist für die vorstehend geforderten Angaben den Vergabeunterlagen beigefügt und ist zu verwenden (auftragsspezifischer Einzelnachweis).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Inhalte des den Vergabeunterlagen beigefügten "Belehrungsblatts über die Verhaltensrichtlinien bei Bauarbeiten im Zoo Rostock durch fremde Auftragnehmer und deren Subunternehmer" einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Rostock, Bauamt, Holbeinplatz 14, 18069 Rostock, Raum E 62 / 63.
Die Angebotseröffnung findet im Raum RE 30 statt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind im Termin zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 14 EU VOB/A.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind online erhältlich auf der Vergabeplattform Mecklenburg-Vorpommern Subreport Elvis (siehe dazu link unter I.3)). Es ist zu beachten, dass alle Teilnehmer eigenverantwortlich die weitere Entwicklung des Vergabeverfahrens, z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Fragen, durch kontinuierliche und selbstständige Einsicht auf der Vergabeplattform verfolgen müssen.
2. Die Angebotsabgabe ist nur schriftlich möglich.
3. Das Angebot ist zusammen mit den geforderten Anlagen rechtzeitig, vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzettels fristgerecht bei der unter I.3) genannten Stelle (Hansestadt Rostock - Bauamt - Raum E 62/63) einzureichen. Die Angebotseröffnung findet im Raum RE 30 statt.
4. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit den Angebot die von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung gemäß den Vergabeunterlagen vorzulegen.
5. Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils mit dem Angebot einzureichen.
6. Fragen werden nur beantwortet, wenn diese mindestens 6 Kalendertage vor Ablauf Frist zur Angebotsabgabe schriftlich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle eingehen. Mündliche oder telefonische Fragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich an die unter I.1) genannte Vergabestelle zurichten.
7. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes mit dem Angebot vorzulegen.
8. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind dem Angebot beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 385/5885160
E-Mail: [removed]
Fax: +49 385/[removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 385/5885160
E-Mail: [removed]
Fax: +49 385/[removed]