Cateringleistungen Olympiapark
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Spiridon-Louis-Ring 21
München
80809
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cateringleistungen Olympiapark
Der Konzessionsgeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen neuen Dienstleister für die Erbringung von Cateringleistungen. Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages sind die Bewirtschaftung des Olympiaparks München in den Veranstaltungsstätten Olympiastadion, Olympiahalle, Kleine Olympiahalle, Olympia-Eissportzentrum und SoccArena im Veranstaltungsbetrieb, die mobile Gastronomie auf dem Parkgelände sowie der Betrieb der dauerbewirtschafteten Restaurants des Olympiaturms (aktuell: Restaurant 181 und Seerestaurant). Die Pachtobjekte haben eine Gesamtfläche (Fläche Restaurants, Logistikflächen, Küchen, Büros, etc.) von über 8000 m2.
München
Der Catering-Vertrag wird in zwei Leistungsphasen durchgeführt. Nach Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Implementierungsphase. Diese beginnt unmittelbar nach Vertragsschluss (voraussichtlich am 10.7.2018). An die Implementierungsphase schließt sich der Gastronomie-Regelbetrieb an (voraussichtlich ab 1.1.2019). Die Übergabe der Pachtobjekte erfolgt rollierend (voraussichtlich im Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.5.2019).
Der Konzessionsnehmer erhält für seine Leistungen auf dem Gelände nur zum Teil Exklusivität. Insbesondere sind mehrere Einrichtungen bzw. Veranstaltungen auf dem Gelände des Olympiaparks nicht Vertragsgegenstand.
Ferner stehen dem Konzessionsnehmer nicht alle Pachtobjekte für den gesamten Vertragszeitraum zur Verfügung, da im Olympiapark in den kommenden Jahren umfangreiche Bauarbeiten zur Modernisierung durchgeführt werden, die zu Schließungen und Sperrungen einzelner Pachtobjekte führen können. Es können sich (auch endgültige) Schließungen weiterer Pachtobjekte während der Vertragslaufzeit unabhängig von etwaigen Bauarbeiten ergeben.
Aufgrund der möglichen Sperrungen und Schließungen können dem Konzessionsnehmer ganz erhebliche Umsatzeinbußen entstehen. So ist bei der geplanten Sperrung des Olympiaturms im Zeitraum der Sperrung eine Verringerung des Gesamtjahresumsatzes aus der Konzession von bis zu 40 % zu erwarten.
Mit dem Vertrag sind noch weitere Wagnisse des Konzessionsnehmers verbunden. So ist insbesondere zu beachten, dass für die Werbung und die Gestaltung der Pachtobjekte strenge Vorgaben seitens des Konzessionsgebers gelten, dass der Konzessionsnehmer an bestimmte Lieferverträge des Konzessionsgebers gebunden ist (z. B. Bier, kohlensäurehaltige Getränke, Energydrinks, Speiseeis), dass der Konzessionsnehmer für die Mitarbeiter des Konzessionsnehmers sowie anderer auf dem Gelände des Olympiaparks tätige Unternehmen Verpflegung zu vergünstigten Preisen anbieten muss, dass der Konzessionsnehmer (unabhängig vom erzielten Umsatz) eine Mindestpacht, für diverse Gegenstände eine Ablöse und zudem eine Kaution zu entrichten hat. Weiter sind für den Konzessionsnehmer mit dem Vertragsabschluss voraussichtlich Pflichten aus einem Betriebsübergang nach § 613a BGB verbunden. Der Konzessionsgeber erwartet vom Konzessionsnehmer innovative Betriebskonzepte sowie die Bereitschaft zu ganz erheblichen Investitionen in den Pachtgegenstand.
Um den Bewerbern ein besseres Bild des Vertragsgegenstandes sowie der damit verbundenen Kosten und Risiken zu vermitteln, wird dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb eine Matrix über die sog. Betriebskostenschnittstellen beigefügt.
Näheres zum Auftragsgegenstand ist dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb (dort insbesondere Ziffer 2.1) zu entnehmen. Für weitere Einzelheiten (insbesondere zum Umfang der Exklusivität und der voraussichtlichen Sperrungen / Schließungen) wird auf diese Ausführungen verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt für den Gastronomie-Regelbetrieb 5 Jahre, beim Olympia-Eissportzentrum allerdings nur 4 Jahre und 7 Monate. Die Laufzeit kann durch den Konzessionsgeber um fünf weitere Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblattes in Anlage 4 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb abzugeben. Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben. Die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind in Anlage 4 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb wiedergegeben.
b) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist. Der Auszug darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen, der ebenfalls bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein darf. Für ausländische Bewerber ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit entsprechender Aktualität (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen.
Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für das Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist das Unternehmen verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
Die Einzelheiten zu den vorgenannten Nachweispflichten (insbesondere zur Nachweispflicht im Fall der Eignungsleihe sowie bei Bewerbergemeinschaften) sind im Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb unter Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 geregelt.
a) Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Die Bewerber haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall in Kopie vorzulegen:
- [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Vermögens- und Sachschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Mietsachschäden am Gebäude sowie an den Räumlichkeiten,
- [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Mietsachschäden an der Einrichtung.
Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine dreifache Maximierung handeln.
Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung der Konzession.
b) Liquiditätsnachweis
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag den Nachweis über das Vorliegen einer Liquidität von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für die zur Vertragsdurchführung vorgesehene Gesellschaft durch Vorlage einer Bankbestätigung (über das Bestehen der entsprechenden Liquidität des Bewerbers im Zeitpunkt der Ausstellung) oder einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu erbringen. Der Nachweis darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
c) Angaben zum Umsatz
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Jahresumsatz im Bereich Cateringleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen (Wertungskriterium). Die Erklärung hat gesondert nach Umsätzen für das Gesamtunternehmen bzw. dem Gesamtkonzern (sofern einschlägig) und für die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft zu erfolgen. Hierfür ist das Formblatt in Anlage 6 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb zu verwenden. Dem Formblatt ist eine Bestätigung der Umsatzzahlen durch einen unabhängigen Steuerberater, vereidigten Buchprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht oder Wirtschaftsprüfer beizufügen.
Die Einzelheiten zu den vorgenannten Nachweispflichten (insbesondere zur Nachweispflicht im Fall der Eignungsleihe sowie bei Bewerbergemeinschaften) sind im Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb unter Ziffer 6.2.3 geregelt.
a) Hinsichtlich der Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Versicherbarkeit gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
- [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Vermögens- und Sachschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Mietsachschäden am Gebäude sowie an den Räumlichkeiten,
- [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Mietsachschäden an der Einrichtung.
Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine dreifache Maximierung handeln.
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung der Konzession.
b) Hinsichtlich der Liquidität gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis einer Liquidität von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für die zur Vertragsdurchführung vorgesehene Gesellschaft.
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft muss die Liquidität für die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt oder die Bewerbergemeinschaft selbst nachgewiesen werden. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Der Konzessionsgeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bewerbers und des Drittunternehmens (§ 25 Abs. 3 S. 2 KonzVgV).
c) Hinsichtlich des Umsatzes gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines Jahresumsatzes von [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre.
Der Umsatz muss dabei mit vergleichbaren Leistungen erzielt worden sein. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen aus den folgenden Leistungsbereichen:
- Catering von Konzert-Open-Air-Veranstaltungen,
- Catering von Hallenveranstaltungen,
- Catering von Banketten / VIP-Bereichen,
- Restaurantbetrieb,
- Betrieb mobiler Verkaufseinheiten bei Großveranstaltung.
Grundsätzlich ist ein Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt herangezogen werden. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden. Der Konzessionsgeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bewerbers und des Drittunternehmens (§ 25 Abs. 3 S. 2 KonzVgV).
a) Referenzen
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber aussagekräftige Angaben zu nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen zu machen (Wertungskriterium). Für die Angaben ist das als Anlage 5 dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb beigefügte Formblatt zu verwenden.
Für jede Referenz sind Angaben insbesondere zu folgenden Punkten zu machen:
- Bezeichnung der Referenz,
- Kurze Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes,
- Land/Ort der Ausführung des Referenzprojekte,
- Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche,
- Benennung des/der einschlägigen, vollständig abgedeckten Leistungsbereichs/-bereiche,
- Angabe des Referenzumfangs anhand der Kapazität des jeweiligen Referenzobjekts (Anzahl der maximalen Besucherzahl pro Tag bzw. der Sitzplätze),
- (Netto-)Umsatz in der jeweiligen Referenz in Tausend Euro (netto) (im Jahr),
- Leistungszeitraum (bei Einzelveranstaltungen: Benennung der Veranstaltungstermine - mindestens drei),
- Angabe zur Stellung des Referenzinhabers (Konzessionsnehmer / Hauptauftragnehmer oder Subunternehmer).
Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen.
b) Angabe von Mitarbeiterzahlen
Die Bewerber haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Mitarbeiteranzahl, die in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 durchschnittlich für die vergleichbare Leistungserbringung beim Bewerber beschäftigt waren, sowie den Durchschnitt dieser drei Jahre vorzulegen.
Die Erklärung erfolgt anhand der Anlage 6. Die Erklärung hat gesondert nach den Zahlen des Gesamtunternehmens und den Zahlen der zur Ausführung vorgesehenen Gesellschaft zu erfolgen.
Die Einzelheiten zu den vorgenannten Nachweispflichten (insbesondere zur Nachweispflicht im Fall der Eignungsleihe sowie bei Bewerbergemeinschaften) sind im Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb unter Ziffer 6.2.4 geregelt.
Hinsichtlich der Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Bewerber kann mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge) vorweisen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Die benannten Referenzen müssen insgesamt folgende fünf Leistungsbereiche abdecken:
- Konzert-Open-Air-Veranstaltungen,
- Hallenveranstaltungen,
- Bankett / VIP-Bereich,
- Restaurantbetrieb,
- Mobile Verkaufseinheiten bei Großveranstaltungen.
Die benannten Referenzen können dabei die fünf Leistungsbereiche auch kumulativ abdecken. Die fünf Leistungsbereiche müssen also nicht durch eine einzige Referenz,
Sondern können auch durch bis zu fünf einzelne Referenzen zusammen umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bewerber für alle fünf Leistungsbereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann.
Die Referenzen müssen in den einzelnen Leistungsbereichen folgenden Umfang aufweisen, der anhand der Kapazität der jeweiligen Referenzobjekte bemessen wird:
- Konzert-Open-Air-Veranstaltungen: mindestens 25 000 Besucher (pro Tag),
- Hallenveranstaltungen: mindestens 7 500 Besucher (pro Tag),
- Bankett / VIP-Bereich: mindestens 1 000 Besucher (pro Tag),
- Restaurantbetrieb: mindestens 150 Sitzplätze,
- Mobile Verkaufseinheiten: für Veranstaltungen mit mindestens 30 000 Besuchern (pro Tag).
Hinsichtlich der Leistungsbereiche Hallenveranstaltungen, Restaurant und Bankett / VIP-Bereich muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt als Caterer langfristig (also mindestens über ein Jahr) betreiben. Bei Konzert-Open-Air-Veranstaltungen und dem Betrieb mobiler Veranstaltungen muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt wiederholt (mindestens dreimal) betrieben haben.
Der Referenzinhaber führt die Leistungen als Konzessionsnehmer bzw. als Hauptauftragnehmer und nicht als Subunternehmer eines anderen Unternehmens aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2022 bzw. 2027, falls der Konzessionsgeber von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
1. Der Konzessionsgeber vergibt die Konzession im Wege eines frei ausgestalteten Verfahrens nach § 12 KonzVgV. Das Verfahren wird zweistufig durchgeführt, wobei Verhandlungen vorgesehen sind, § 12 Abs. 2 S. 1 und 2 KonzVgV. Die Vorgaben aus § 17 VgV gelten nicht.
2. Auf der ersten Stufe des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) werden die eingereichten Teilnahmeanträge nach Ablauf der Bewerbungsfrist ausgewertet und auf die Eignung der Bewerber hin geprüft.
Gehen bei der Wertung der Teilnahmeanträge aus den ersten zwei Prüfungsstufen mehr als drei vollständige, formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge von materiell geeigneten Bewerbern hervor, so trifft der Konzessionsgeber unter diesen Bewerbern eine Auswahl. Hierzu führt der Konzessionsgeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge nach Maßgabe der Kriterien durch, die in Ziffer 6.4 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb näher genannt sind.
3. Auf der zweiten Stufe des Verfahrens werden die drei Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung als am besten geeignet beurteilt werden, zur Angebotsabgabe aufgefordert und erhalten die weiteren Vergabeunterlagen. Sie haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein erstes, bindendes Angebot gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen abzugeben. Der Konzessionsgeber behält sich vor, das Angebotsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abzuwickeln, um die Anzahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der in den Vergabeunterlagen zum Angebotsverfahren angegebenen Zuschlagskriterien zu verringern, soweit dies zur gebotenen wirtschaftlichen und zügigen Verfahrensdurchführung für sinnvoll erachtet wird.
Nach Auswertung der ersten Angebote ist beabsichtigt, über diese einmalig Verhandlungen mit dem Ziel eines Vertragsschlusses durchzuführen. Der Konzessionsgeber behält sich jedoch vor, auch mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Ein Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungen besteht andererseits nicht. Der Zuschlag kann grundsätzlich auch auf das - nicht weiter verhandelte - Erstangebot erteilt werden.
Weiter behält sich der Konzessionsgeber vor, die Erstangebote nicht vollständig zu werten. Macht er von diesem Vorbehalt Gebrauch, so unterzieht er die Erstangebote nur einer allgemeinen Prüfung und fordert alle Bieter zu Verhandlungen auf. Er prüft in diesem Fall, ob die Angebote fristgerecht eingegangen, wirksam unterschrieben und verbindlich sind. Über die weiteren Angebotsinhalte unterrichtet er sich in diesem Fall allein zum Zwecke der Vorbereitung der Verhandlungen.
Gegenstand der Verhandlungen sollen insbesondere die von den Bietern eingereichten Konzepte und die Pachthöhe sein.
Werden Verhandlungen geführt, so werden die Bieter nach Abschluss der Verhandlungen zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert.
4. Beruft sich ein Unternehmen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Drittunternehmens so muss er mit der Verpflichtungserklärung zugleich nachweisen, dass das Drittunternehmen gesamtschuldnerisch mit dem Bewerber für die Erfüllung des Vertrags haftet (§ 25 Abs. 3 S. 2 KonzVgV). Weiter behält sich der Konzessionsgeber vor, bei einer Eignungsleihe den Nachweis zu verlangen, dass die zur Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Mittel während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen werden (§ 26 Abs. 3 KonzVgV). Weitere Vorgaben zur Eignungsleihe sind in Ziffer 6.5 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb näher geregelt.
5. Das Informationmemorandum und die weiteren Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden über das Vergabeportal "aumass" in elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar, unter der Aumass-ID AV0B6BC0 zum Download zur Verfügung gestellt. Das Vergabeportal erreichen Sie unter der Internet-Adresse ww.aumass.de Geben Sie dort im Bereich "Für Bieter" die ID ein und klicken Sie auf das Feld "Zur Ausschreibung".
Eine kostenfreie Registrierung wird den Bewerbern/Bietern dringend empfohlen!
Maximilianstr. 39
München
80534
Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
Maximilianstr. 39
München
80534
Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]