Erfassung von marinen Wirbeltieren (Säugetiere und Seevögel) in der deutschen AWZ mit Hilfe digitaler Erfassungsmethoden (Video- und Fotoerfassungen).
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Naturschutz Außenstelle Insel Vilm
Kontaktstelle(n):[removed]
Zu Händen von:[removed]
18581 Putbus / Lauterbach
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bfn.de
Weitere Auskünfte erteilen: Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Naturschutz Außenstelle Insel Vilm
18581 Putbus / Lauterbach
Deutschland
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
Sonstige: Naturschutz, Meeresnaturschutz
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Putbus, Insel Vilm.
NUTS-Code DE80L
Im bisherigen großflächigen Wirbeltiermonitoring in den deutschen Meeresgebieten erfolgte ein großer Teil der Erfassungen durch Observerflüge in niedriger Flughöhe (76 m für Seevögel, 183 m für marine Säugetiere). Diese Methode wird in Zukunft jedoch durch den voranschreitenden Ausbau von Offshorewindenergieanlagen in der deutschen AWZ stark eingeschränkt, da ein Durchfliegen der Windparks aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht gestattet ist. Somit können Windparkflächen, die in den nächsten Jahren einen immer größeren Raum in der deutschen AWZ einnehmen werden (http://www.offshore-windenergie.net/), nicht mehr mit der bisherigen fluggestützten Monitoringerfassungen untersucht werden.
Digitale Erfassungen können auch in einer größeren Flughöhe (> 400 m) durchgeführt werden, sind deshalb eine sicherheitstechnisch unbedenkliche Alternative zur küstenfernen Erfassung von Seevögeln und Meeressäugetieren und sind deshalb auch bereits im Standarduntersuchungskonzept (StUK) des BSH vorgeschrieben. Das BfN wird deshalb im Rahmen seiner Monitoringverpflichtungen neben klassischen observerbasierten vor allem digitale Erfassungsflüge in seinem großflächigen Wirbeltiermonitoring durchführen. Hierbei sollen über den Projektzeitraum sowohl hochauflösende Videoaufnahmen als auch hochauflösende Digitalfotos entlang der Monitoring-Transekte genommen werden. Es wird dabei erwartet, dass eine für die Ziele des bereits laufenden BfN-Forschungsprojekt "Wirbeltiermonitoring" notwendige Zeitplanung der analogen und digitalen Erfassung von Meeressäugetieren und Seevögeln erfolgt.98361000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit Erklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise der zuständigen Stellen nachzufordern.
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von dem Bewerber ggf. unter Hinzuziehung von entsprechenden Angaben und Erklärungen von Nachunternehmern vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet: die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber nachweisen, dass sie auf die Mittel der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene Nachunternehmer - gegebenenfalls ergänzend - nachzufordern.
(a) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern der Bewerber bzw. die Nachunternehmer in einem Handelsregister eingetragen sind; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare
Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.3.4) nicht älter als 3 Monate sein (Dieser Nachweis ist bei öffentlich-rechtlichen Organisationen in staatlicher Trägerschaft nicht erforderlich);
(b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. die Nachunternehmer wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche/wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten;
(c) Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. bei den Nachunternehmern keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen dass der Bewerber bzw. die Nachunternehmer in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag ins Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind. (Eigenerklärung nach dem GWB und Eigenerklärung "Nachunternehmer" nach dem GWB);
(d) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet werden soll:
Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Eigenerklärung Arbeitsgemeinschaft).
(a) Angaben über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre; öffentlich-rechtliche Organisationen in staatlicher Trägerschaft haben ihr finanzielles Gesamtvolumen sowie ggf. das Finanzvolumen von Drittmittelprojekten darzustellen;
(b) Ggf. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziff. II.1.5 dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Diese Anforderungen dienen dem BfN zur Eignungsbewertung der Bieter. Bieter sind aufgefordert, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten für die Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen zu beschreiben und - sofern möglich - zu belegen (ggf. auch die der Nachunternehmer) und aufzuzeigen, welche Teilaufgaben ggf. durch welche Nachunternehmer übernommen werden sollen. Aussagekräftige Nachweise der Leistungsfähigkeit der Anbieter sind für die Eignungskriterien vorzuweisen.
Unternehmensdarstellung
(a) Unternehmensschwerpunkte, Dienstleistungs- und Forschungsspektrum entsprechen den Anforderungen des Projektes,
(b) Einschlägige Vorerfahrungen im Hinblick auf die zu bearbeitenden Projektinhalte sind vorhanden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
[removed] unter Verwendung des Betreffs "Z 1.2-53202/AWZ/2017/10 Digitalflüge" angefordert werden.
Informationen zu Arbeitsgemeinschaften:Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1 Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter "http://www.bfn.de/ueber-das-bfn/ausschreibungen/formulare.html"
abgerufen werden.Das unterschriebene Angebot ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen und mit dem um die Preisangebote ergänzten und unterschriebenen detaillierten Leistungskatalog rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Angebot / Z 1.2-53202/AWZ/2017/10" an die unter I.1) genannte Stelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich.
Das persönliche Überreichen von Teilnahmeanträgen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle ist aufgrund der Insellage nicht möglich.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 21.12.2017, 10:00 Uhr MEZ per E-Mail an [removed] unter Verwendung des Betreffs "Z 1.2-53202/AWZ/2017/10 - Digitale Erfassungsflüge" eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich in deutscher Sprache abzufassen. Gestellte Fragen und Antworten werden seitens des Bundesamtes für Naturschutz spätestens am 22. Dezember 2017 an alle Firmen, die die Vergabe- und Vertragsunterlagen angefordert haben, an die zur Anforderung der Vergabe- und Vertragsunterlagen verwendete E-Mail-Adresse gesandt.
Sollten Sie keine (weitere) E-Mail erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt worden sind.Information zur Sprache, in der die Angebote abgegeben werden müssen:
Angebote müssen in deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Anträge ist die deutsche Fassung.
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).