Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 für die Stadt Dömitz.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Bertha-von-Suttner-Str. 5
Dömitz
19303
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 für die Stadt Dömitz.
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000.
Fahrgestell
Dömitz.
Lieferung eines Fahrgestells für ein TLF 3000.
Die Leiferung erfolgt an den Aufbauhersteller (Los 2). Nach Auftragserteilung ist sich mit dem Aufbauhersteller abzustimmen.
Aufbau
Dömitz.
Lieferung des Aufbaus für ein TLF 3000.
Lieferung schnellstmöglich nach Auftragserteilung.
Beladung
Dömitz.
Beladung für ei nTLF 3000.
Die Lieferung erfolgt an den Aufbauhersteller (Los 2). Bitte beachten Sie, dass die Lieferung in einer Sendung mit entsprechender Beschriftung zu erfolgen hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
- Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer).
- Erklärung zum "allgemeinen" Jahresgesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre
(gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer").
- Erklärung zum "spezifischen" Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer").
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 5 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer").
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer").
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer");
- Erklärungen gemäß § 11 VgG M-V - Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Mecklenburg -Vorpommern").
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer"),
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer"),
- Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer"),
- Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft"),
- weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig,
- Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebotabgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattformsubreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Fragen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).