17 E 041 - Neubau einer Erschließungsstraße nach DIN 18 299.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
D.-Martin-Luther-Str. 3
Regensburg
93047
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: +49 941/507-5629
E-Mail: [removed]
Fax: +49 941/507-4629
NUTS-Code: DE232
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
17 E 041 - Neubau einer Erschließungsstraße nach DIN 18 299.
Neubau einer Erschließungsstraße nördlich des Baugebietes Dörnbergviertel.
Die Stadt Regensburg führt im Auftrag der Dörnberg - Viertel Projekt GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren durch.
Der in allen Vertragsformularen genannte Auftraggeber Stadt Regensburg ist durch den Auftraggeber Dörnberg - Viertel Projekt GmbH & Co. KG zu ersetzen.
Dörnbergviertel, Ladehofstraße, Regensburg.
Art und Umfang der Leistung: ca. 5 100 m2 Straße in Asphaltbauweise, ca. 3 900 m2 Gehbahnbefestigung in Plattenbauweise, ca. 750 m2 PKW-Stellplätze in Pflasterbauweise, ca. 770 m Randbefestigung mit Board A2, ca. 900 m Randbefestigung mit Bord B6, ca. 1 400 m Randbefestigung mit Bord T8, ca. 800 m Entwässerungsrinnen aus Rinnenplatten, ca. 33 Stck. Straßenabläufe, ca. 650 m Kabelleerrohrsystem 4-zügig, ca. 12 Stck. Kabelzugschächte sowie Markierungsarbeiten, Fundamentierungen für Beleuchtung und Verkehrsschilder, Erd-/Fräsarbeiten, vorhandenen Straßenoberbau beseitigen, Teerentsorgung und diverse Anpassungsarbeiten
Die Leistungen sind in Teilmengen zu erbringen.
Die Angebote können digital über www.vergabe.bayern.de oder in Papierform beim Vergabeamt eingereicht werden. Angebote per Telefax und E- Mail sind nicht zugelassen.
Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung (VHB Bayern) oder die Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 44 VgV).
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1).
Gemäß Eignungsnachweise § 6a EU Abs. 3 VOB/A.
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1)
Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV und § 6 EU Abs. 3 Nr. 2VOB/A.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d. Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
Bei Nachunternehmerleistungen ist anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3i VOB/A.
Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV und § 6d EU VOB/A geregelt. Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert.
Gemäß Eignungsnachweise § 6a EU Abs. 3 VOB/A.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabeamt,
Stadt Regensburg,
D.-Martin-Luther-Str. 3,
93047 Regensburg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt schriftlich anzuzeigen, per E- Mail unter [removed]
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist bei uns einzureichen.
Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981/531277
E-Mail: [removed]
Fax: +49 981/531837
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder e-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
D.-Martin-Luther-Str. 3
Regensburg
93047
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse:http://www.regensburg.de