Rathaus Ostbevern. Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/04/27
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Hauptstraße 24
Ostbevern
48346
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEA25
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ostbevern.de/hauptmenue/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus Ostbevern.
Der Auftraggeber beabsichtigt Leistungen für den Abbruch/den teilweisen Abbruch und den Neubau oder die
Grundsanierung und den teilweisen Neubau des Rathauses in Ostbevern auf einen im Eigentum der Gemeinde
Ostbevern stehenden Grundstücksfläche zu vergeben.
Das im Zentrum der Gemeinde Ostbevern gelegene Rathaus aus dem Jahr 1962/1963 (Erweiterung
1978) entspricht nicht mehr den baulichen und funktionalen Anforderungen, die ein mitarbeiter- und
bürgerfreundliches Rathaus haben muss. Des Weiteren ist das Rathaus bzgl. seiner Flächen zu klein
dimensioniert, sodass zahlreiche Mitarbeiter dezentral in angemieteten Räumlichkeiten untergebracht sind.
Geplant ist ein Teil- oder Komplettabbruch der vorhandenen Bebauung auf dem im Eigentum der Gemeinde
Ostbevern stehenden Grundstück sowie der Neubau oder die Grundsanierung und den teilweisen Neubau
eines Rathauses für alle Mitarbeiter der Verwaltung inkl. eines Jobcenters und Räumlichkeiten für die Polizei (im
Folgenden: Neubau genannt) Die erforderliche BGF beträgt ca. 2 460 m2.
Der Rat der Gemeinde Ostbevern hat am 24.11.2016 beschlossen, die Baumaßnahmen für den Neubau des
Rathauses im Rahmen einer sog. Paketvergabe an einen privaten Partner zu vergeben. Der private Partner soll
folgende Leistungen erbringen:
- Planungsleistungen (Architekten, Statik, Fachplanung TGA usw.),
- Abbruch der vorhandenen Bausubstanz,
- Bauleistungen,
- Bauzwischenfinanzierung,
- Instandhaltung der technischen Anlagen sowie Dach und Fach im Rahmen einer Vollwartung, die auch den
Austausch von defekten Anlageteilen umfasst, für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Abnahme.
Es handelt sich um eine Unterschwellenvergabe einer Bauleistung. Die Schwellenwerte für die Anwendbarkeit
des GWB und der VgV bei Bauleistungen sind nicht erreicht. Es handelt sich um eine freiwillige europaweite
Ausschreibung in Anlehnung an die Regelungen zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufs- oder Handelsregisterauszug, welcher bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf,
b) Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (für den vorgesehenen Projektleiter
Objektplanung.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber muss der Best-Bieter, der das wirtschaftlichste Angebote
abgegeben hat sowie seine Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei
Angebotsabgabe bekannt sind, die gem. TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDP9RQM.
xxxxxxx
Deutschland
Es handelt sich um einen Unterschwellenverfahren gem. VOB/A 1. Abschnitt, das GWB bzw. die VgV sind nicht
anzuwenden.