Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in Wohn- und Mischgebieten ohne marktgetriebene Versorgungsperspektive im Gebiet des Auftraggebers mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Kirchstr. 14
Reken
48434
Deutschland
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEA34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.reken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in Wohn- und Mischgebieten ohne marktgetriebene Versorgungsperspektive im Gebiet des Auftraggebers mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in Wohn-und Mischgebieten ohne marktgetriebene Versorgungsperspektive im Gebiet des Auftraggebers mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag zu geben. Der Auftraggeber beabsichtigt für die Schließung der verbleibenden Wirtschaftlichkeitslücke einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Richtlinie "über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des NextGeneration-Access im Ländlichen Raum" des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.4.2016 zustellen.
Die aufzubauende Versorgung muss für alle potentiellen Nachfrager (Privatkunden, Gewerbetreibende, sonstige Organisationen) zuverlässig bei mindestens 100 Mbit/s Downstream liegen - idealerweise flächendeckend, jedoch an mindestens 95 % der Adressen im Projektgebiet.
Zu Los 1: Kombination mit Los 2 möglich.
Zu Los 2: Kombination mit Los 1 möglich.
Los 1
Reken.
Die jeweiligen Lose umfassen grundsätzlich nur Teile des entsprechenden Gemeindegebietes. Die zu versorgenden Haushalte liegen in Bereichen, für die kein Unternehmen im Rahmen des öffentlichen Markterkundungsverfahrens einen NGA-Bestandsausbau oder eine NGA-Ausbauabsicht innerhalb von 3 Jahren angekündigt hat. Die verbleibenden, nicht von dieser Ausschreibung umfassten Teile des Gebäudebestands verfügen grundsätzlich entweder über eine bestehende NGA-Versorgung oder eine konkrete Versorgungsperspektive. Die von den jeweiligen Losen konkret umfassten Teilgebiete werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodäten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben, die jedem potentiellen Bewerber bereits während des Teilnahmewettbewerbes gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung und Lizenzvereinbarung zur Nutzung der zugrunde liegenden Hauskoordinaten von der ausschreibenden Stelle kostenfrei bereitgestellt werden.
- Kriterium: 1. Höhe des Beihilfebetrages (45 %)
- Kriterium: Mindestbandbreite (25 %)
- Kriterium: Endabnahmepreis (15 %)
- Kriterium: Ausbaufähigkeit (15 %)
Es wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dazu müssen Bieter in der 1. Stufe fristgerecht (Ziffer IV.2.2) einen Teilnahmeantrag (vgl. auch Ziffer I.3) einreichen und ihre Eignung nachweisen. Die daraufhin als geeignet ausgewählten Bieter erhalten die Vergabeunterlagen, welche die Modalitäten der Angebotsabgabe (2. Stufe - Verhandlungsphase) erläutern.
Los 2
Reken.
Die jeweiligen Lose umfassen grundsätzlich nur Teile des entsprechenden Gemeindegebietes. Die zu versorgenden Haushalte liegen in Bereichen, für die kein Unternehmen im Rahmen des öffentlichen Markterkundungsverfahrens einen NGA-Bestandsausbau oder eine NGA-Ausbauabsicht innerhalb von 3 Jahren angekündigt hat. Die verbleibenden, nicht von dieser Ausschreibung umfassten Teile des Gebäudebestands verfügen grundsätzlich entweder über eine bestehende NGA-Versorgung oder eine konkrete Versorgungsperspektive. Die von den jeweiligen Losen konkret umfassten Teilgebiete werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodäten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben, die jedem potentiellen Bewerber bereits während des Teilnahmewettbewerbes gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung und Lizenzvereinbarung zur Nutzung der zugrunde liegenden Hauskoordinaten von der ausschreibenden Stelle kostenfrei bereitgestellt werden.
- Kriterium: Höhe des Beihilfebetrages (45 %)
- Kriterium: Mindestbandbreite (25 %)
- Kriterium: Endabnahmepreis (15 %)
- Kriterium: Ausbaufähigkeit (15 %)
Es wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dazu müssen Bieter in der 1. Stufe fristgerecht (Ziffer IV.2.2) einen Teilnahmeantrag (vgl. auch Ziffer I.3) einreichen und ihre Eignung nachweisen. Die daraufhin als geeignet ausgewählten Bieter erhalten die Vergabeunterlagen, welche die Modalitäten der Angebotsabgabe (2. Stufe - Verhandlungsphase) erläutern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensprofil des Bewerbers gemäß Teilnahmeunterlagen;
2. Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister;
3. Nachweis Meldebestätigung nach § 6 TKG;
4. Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden (bereitgestelltes Formular "Eigenerklärung Eignung");
5. Eigenerklärung darüber, dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird. (bereitgestelltes Formular "Eigenerklärung Eignung").
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage Eigenerklärung Eignung);
2. auf gesonderte Anfrage: Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
3. auf gesonderte Anfrage: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG);
4. Eigenerklärung und - soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt - Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie
5. Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden; mind. 3 000 000 EUR für Sachschäden).
1. Vorlage einer Auflistung von mind. 5 Referenzen vergleichbarer Projekte im Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen (>300 Haushalte pro Projekt) (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten (Anlage Eigenerklärung Eignung);
2. Vorlage eines Vertriebs- und Marketingkonzeptes zur Glaubhaftmachung, dass der Bewerber in der Lage ist, möglichst viele (Neu)Kunden im Ausbaugebiet zu gewinnen;
3. Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie
4. Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können.
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW in der jeweils gültigen Fassung.
Das Auswahlverfahren ist unter Beachtung der besonderen Anforderungen der NGA-Rahmenregelung vom 15.6.2015 und der EU-Leitlinie vom 26.1.2013 durchzuführen. Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gem. § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von sieben Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Darüber hinaus behält sich der AG vor eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des gewählten Netto-Zuschusses oder eine vergleichbare Sicherheit zu fordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen werden den Bewerbern nach Registrierung bei der Vergabestelle unter I.1.) elektronisch zur Verfügung gestellt. Hierfür nutzt die Vergabestelle entweder die elektronische Übermittlung per E-Mail oder aber stellt die Unterlagen auf der Ausschreibungsplattform www.breitbandausschreibungen.de zur Verfügung bzw. zum Download bereit.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48247
Deutschland
Telefon: +49 2514110
Sofern sich die Vergabekammer für zuständig erklärt gilt:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
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