Ein LF 10 für die Gemeinde Padenstedt, jeweils ein TSF-W für die Gemeinde Nordhastedt und ein Dannau.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Am Markt 15
Hohenwestedt
24594
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEF0B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-mittelholstein.de/
Kirchspielsweg 6
Heide
25764
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEF05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-heider-umland.de/
Neverstorfer Straße 7
Lütjenburg
24321
Deutschland
Kontaktstelle(n):[removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEF0A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-luetjenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ein LF 10 für die Gemeinde Padenstedt, jeweils ein TSF-W für die Gemeinde Nordhastedt und ein Dannau.
Lieferung jeweils eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 für die Gemeinde Padenstedt, über das Amt Mittelholstein.
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W für die Gemeinde Nordhastedt, über das Amt KLG Heider Umland.
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W für die Gemeinde Dannau, über das Amt Lütjenburg.
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Gemeinde Padenstedt, über das Amt Mittelholstein
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Gemeinde Padenstedt, über das Amt Mittelholstein.
Nach Auftragserteilung hat sich der Fahrgestellanbieter mit dem Aufbauhersteller über den Liefertermin und die Konfigurationen abzustimmen.
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Gemeinde Padenstedt, über das Amt Mittelholstein
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Gemeinde Padenstedt, über das Amt Mittelholstein.
Lieferung schnellstmöglich nach Auftragserteilung.
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Gemeinde Padenstedt, über das Amt Mittelholstein
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Gemeinde Padenstedt, über das Amt Mittelholstein.
Der Liefertermin ist nach Auftragserteilung mit dem Aufbauhersteller abzustimmen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung in EINER Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Lieferung eines Fahrgestells für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Nordhastedt
Lieferung eines Fahrgestells für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Nordhastedt.
Nach Auftragserteilung hat sich der Fahrgestellanbieter mit dem Aufbauhersteller über den Liefertermin und die Konfigurationen abzustimmen.
Lieferung eines Aufbaus für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Nordhastedt
Lieferung eines Aufbaus für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Nordhastedt.
Lieferung schnellstmöglich nach Auftragserteilung.
Lieferung der Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Nordhastedt
Lieferung der Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Nordhastedt.
Der Liefertermin ist nach Auftragserteilung mit dem Aufbauhersteller abzustimmen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung in EINER Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Lieferung eines Fahrgestells für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Dannau
Lieferung eines Fahrgestells für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Dannau.
Nach Auftragserteilung hat sich der Fahrgestellanbieter mit dem Aufbauhersteller über den Liefertermin und die Konfigurationen abzustimmen.
Lieferung eines Aufbaus für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Dannau
Lieferung eines Aufbaus für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Dannau.
Lieferung schnellstmöglich nach Auftragserteilung.
Lieferung der Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Dannau
Lieferung der Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W für die Gemeinde Dannau.
Der Liefertermin ist nach Auftragserteilung mit dem Aufbauhersteller abzustimmen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung in EINER Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer).
- Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates.
- Erklärung zum "allgemeinen" Jahresgesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer").
- Erklärung zum "spezifischen" Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer").
- Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer"). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, diemehr als 3 Jahre zurückliegen (maximal 5 Jahre).
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer").
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer") - Erklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 TTG (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Schleswig-Holstein").
- Erklärungen gemäß § 18 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) - Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen - (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Schleswig-Holstein").
- Erklärung gemäß § 16 Abs. 5 S. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG), dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre nicht erfüllt sind [...].
- Erklärungen gemäß § 18 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Schleswig-Holstein").
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer"),
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer"),
- Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer"),
- Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft"),
- weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform subreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Fragen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Postfach 7128
Kiel
24105
Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).