Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Referenznummer der Bekanntmachung: 17 VOL 012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Kornmarkt 12
Gera
07545
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Gera, Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Kornmarkt 12, 07545 Gera
Telefon: +49 3658381626
E-Mail:
Fax: +49 3658381625
NUTS-Code: DEG02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr.
1. Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur zuständigen Schule und zurück, teilweise mit Begleitpersonal sowie teilweise Beförderung von Schülern mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung. Diese Leistung ist aufgeteilt auf 14 Lose.
2. Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht von den Grundschulen und einem Förderzentrum zum Hofwiesenbad Gera und zurück. Diese Leistung wird in einem Los (Los-Nr.15) ausgeschrieben.
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück.
Fahrstrecke Gera - Weida - Gera.
Beförderung von 21 Schülern (teilweise körperlich und/oder geistig behindert, 1 x mit Rollstuhl, Beförderung feststehend mit AMF kraftknoten-kompatiblen System) auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur "Schule an der Weida", Förderschule zur individuellen Lebensbewältigung, in 07570 Weida und zurück. Bei der Beförderung ist für 3 Schüler je ein Sitzplatz zusätzlich für med. Begleitpersonal zur Verfügung zu stellen sowie vom Auftragnehmer für ein Fahrzeug eine Begleitperson.
Fahrstrecke ohne Begleitpersonal: 122 km/Tag; Fahrstrecke mit Begleitpersonal: 34 km/Tag.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück.
Stadt Gera.
Beförderung von ca. 30 Schülern (teilweise körperlich und/oder geistig behindert, 2 x mit Rollstuhl, Beförderung feststehend mit AMF kraftknoten-kompatiblen System) auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Förderschule in Röpsen, 07554 Gera und zurück. Bei der Beförderung ist vom Auftragnehmer für jedes Fahrzeug Begleitpersonal zu stellen, für 2 Schüler zusätzlich 2 Sitze für med. Begleitpersonal.
Fahrstrecke: ca. 140 km/Tag.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück.
Stadt Gera.
Beförderung von ca. 27 Schülern (teilweise körperlich und/oder geistig behindert, 1 x mit Rollstuhl, Beförderung feststehend mit AMF kraftknoten-kompatiblen System) auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Förderschule in Röpsen, 07554 Gera und zurück. Bei der Beförderung ist für jedes Fahrzeug vom Auftragnehmer eine Begleitperson zu stellen.
Fahrstrecke: ca. 122 km/Tag.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück.
Stadt Gera.
Beförderung von ca. 24 Schülern (teilweise körperlich und/oder geistig behindert) auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zum Schulteil Tabaluga der Förderschule Röpsen, Carl-Zeiss-Str. 20 in 07552 Gera und zurück. Bei der Beförderung ist für jedes Fahrzeug vom Auftragnehmer eine Begleitperson zu stellen.
Fahrstrecke: ca. 96 km/Tag. Zusätzlich 3 x wöchentlich Beförderung vom Schulteil Tabaluga zur Förderschule Röpsen und zurück. Fahrstrecke: ca. 9 km.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück.
Stadt Gera.
Beförderung von 8 Schülern (teilweise körperlich und/oder geistig behindert, 1 x mit Rollstuhl, Beförderung feststehend mit AMF kraftknoten-kompatiblen System) auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Förderschule in Röpsen, 07554 Gera und zum Schulteil Carl-Zeiss-Str. 20 in 07552 Gera und zurück. Bei der Beförderung ist für jedes Fahrzeug vom Auftragnehmer eine Begleitperson zu stellen. Fahrstrecke: ca. 59 km/Tag.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung eines Schülers (Einzelbeförderung) auf dem Schulweg von der Wohnanschrift des Schülers zur Schule und zurück.
Stadt Gera.
Einzelbeförderung eines Schülers auf dem Schulweg von der Wohnanschrift des Schülers zur Förderschule, Schulteil Tabaluga, Carl-Zeiss-Str. 20 in 07552 Gera und zurück. Bei der Beförderung ist vom Auftragnehmer eine Begleitperson zu stellen. Fahrstrecke: ca. 26 km/Tag.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung eines Schülers (Einzelbeförderung) auf dem Schulweg von der Wohnanschrift des Schülers zur Schule und zurück.
Stadt Gera.
Einzelbeförderung eines Schülers auf dem Schulweg von der Wohnanschrift des Schülers zur Förderschule in Röpsen, in 07554 Gera und zurück. Fahrstrecke: ca. 14 km/Tag.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung eines Schülers (Einzelbeförderung) auf dem Schulweg von der Wohnanschrift des Schülers zur Schule und zurück.
Stadt Gera.
Einzelbeförderung eines Schülers (teilweise körperlich und/oder geistig behindert, 1 x mit Rollstuhl klappbar) auf dem Schulweg von der Wohnanschrift des Schülers zur Förderschule in Röpsen, in 07554 Gera und zurück. Fahrstrecke: ca. 23 km/Tag.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück.
Stadt Gera.
Beförderung von 6 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zum privaten Förderschulzentrum Wendepunkt e. V. in 07586 Bad Köstritz und zurück.
Fahrstrecke: ca. 46 km/Tag.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück.
Fahrstrecke Gera - Rudolstadt/OT Keilhau - Gera.
Beförderung von 4 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zum Internat, Albert-Gerst-Str. 11 in 07407 Rudolstadt/OT Keilhau (sonntags) und von der Freien Fröbelschule Keilhau, Robert-Birkner-Str. 17-27 in Rudolstadt/OT Keilhau zurück nach Gera zu den Wohnanschriften der Schüler (freitags).
Fahrstrecke: ca. 90 km Tagestour.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück.
Fahrstrecke: Gera - Erfurt - Schmalkalden und Schmalkalden - Erfurt - Gera.
Beförderung eines Schülers auf dem Schulweg von der Wohnanschrift in Gera zum Förderzentrum "Schule am Andreasried", Warschauer Str. 4 in 99089 Erfurt (montags) und freitags zurück (mit Rollstuhl, Beförderung feststehend mit AMF kraftknoten-kompatiblen System).
Beförderung von zwei Schülern von der Wohnanschrift in Gera zur Bentheim-Schule, Notstraße 11 in 98574 Schmalkalden (montags) und freitags zurück zu den Wohnanschriften mit Begleitperson.
Fahrstrecke insgesamt: ca. 177 km Tagestour.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück.
Stadt Gera.
Beförderung von 15 Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Staatlichen Grundschule "Saarbachtal", Scheubengrobsdorfer Str. 65a, in 07548 Gera und zurück.
Fahrstrecke: ca. 36 km/Tag.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück.
Stadt Gera.
Beförderung von Schülern auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück:
2 Schüler zur Christlichen Gemeinschaftsschule, Franz-Mehring-Str. 2, in 07545 Gera (1 x mit Rollstuhl klappbar).
2 Schüler zur Grundschule "Am Bieblacher Hang", Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 1, in 07546 Gera.
1 Schüler zur Astrid-Lindgren-Grundschule, Wagnerstr.1, in 07552 Gera.
1 Schüler zum Osterlandgymnasium, Dehmelstr. 19, in 07546 Gera.
1 Schüler zur Bieblacher Schule, Erich-Mühsam-Str. 41, in 07546 Gera.
Fahrstrecke gesamt: ca. 68 km/Tag.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Schule und zurück.
Stadt Gera.
Beförderung von 4 Schülern (teilweise körperlich und/oder geistig behindert, 2 x mit Rollstuhl, Beförderung feststehend mit AMF kraftknoten-kompatiblen System und 1 x mit Rollstuhl klappbar) auf dem Schulweg von den Wohnanschriften der Schüler zur Integrierten Gesamtschule in 07549 Gera und zurück. Vom Auftragnehmer ist in einem Fahrzeug Begleitpersonal zu stellen.
Beförderung von 4 Schülern (teilweise körperlich und/oder geistig behindert) von den Wohnanschriften der Schüler zur Wilhelm-Busch-Grundschule in 07548 Gera und von 14 Schülern zum Staatlich regionalem Förderzentrum "Am Brahmetal" in 07552 Gera und zurück (bei 2 Fahrzeugen ist ebenfalls vom Auftragnehmer Begleitpersonal zu stellen).
Fahrstrecke gesamt: ca. 206 km/Tag.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht von der zuständigen Schule zum Hofwiesenbad Gera und zurück.
Stadt Gera.
Beförderung der Schüler von verschiedenen Grundschulen und einem Förderzentrum zum Hofwiesenbad Gera zum Schwimmunterricht und zurück zu den Schulen.
Zeiten: Montag bis Donnerstag zu den jeweiligen Unterrichtszeiten, 3 - 5 Hin- und Rückfahrten täglich.
Anzahl Schüler: zwischen 24 und 56 Schüler pro Tour, 1 x nur 4 Schüler (Förderzentrum).
Fahrstrecke gesamt: ca. 235 km pro Woche.
Verlängerung um ein Jahr (s. II.2.11 Option).
Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr.
- Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt%20124.pdf
- Nachweis über den Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG);
- Bei Kraftomnibussen: Nachweis über den Besitz einer gültigen Genehmigung für Linien- bzw. Gelegenheitsverkehr mit KOM;
- Eigenerklärung, dass das einzusetzende Fahrpersonal eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 18.8.1998 (BGBl. I S. 2214) besitzt;
- Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) vorliegen, werden zugelassen und
anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen;
- Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
- Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt%20124.pdf
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR je Sach- und Personenschaden;
- Nachweis der aktuellen Kfz-Haftpflichtversicherung für die einzusetzenden Fahrzeuge, bei Neuanschaffung vor Vertragsbeginn spätestens zu diesem Zeitpunkt;
- Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen;
- Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
- Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den aktuellen Bestimmungen und dem Stand der Technik entsprechen. Dies betrifft insbesondere die eingesetzten Kindersitze, Rampen, Hubbühnen. Die
zur Beförderung von Rollstühlen eingesetzten Fahrzeuge haben der DIN 75078-2 zu entsprechen. Eine im Fahrzeug fest verbaute Kopfstütze muss bei Bedarf vorhanden sein;
- Angabe zur Größe des Fuhrparks bzw. zu Ersatzfahrzeugen;
- Nachweis über ausreichende Sitzplatzkapazität.
- Zur Durchführung der Leistungen sind folgende Rechtsvorschriften zu beachten: Personenbeförderungsgesetz, BO Kraft, StVZO, StVO, BkrFQG, der Fahrerlaubnisverordnung, FeV zur Personenbeförderung;
Folgende Unterlagen sind nach Zuschlagserteilung vorzulegen:
- Fahrerlaubnis der Fahrer/innen, die eingesetzt werden (Kopie);
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis der Fahrer und Begleitpersonen, die eingesetzt werden, das bei Zuschlagserteilung nicht älter als 1 Monat sein darf (Original);
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu dem Fahrpersonal, das eingesetzt wird. Diese dürfen bei Vertragsabschluss nicht älter als 1 Monat sein (Kopie);
- jährliche TÜV-Bescheinigung für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll (Kopie);
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde nach § 13 Abs. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (StVZO) für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll (Kopie).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Gera; Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle; Raum 003; Kornmarkt 12; 07545 Gera.
Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieter können für alle Lose ein Angebot abgeben. Bieter dürfen nicht für mehr Lose Angebote abgeben, als dem Unternehmen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig.
2. Wichtiger Hinweis.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal www.vergabe.rib.de durchgeführt. Für das Herunterladen der Vergabeunterlagen als PDF ist keine Registrierung erforderlich.
Die Vergabestelle empfiehlt jedoch ausdrücklich die kostenfreie Registrierung durchzuführen. Bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über den Button Bewerben. Sie werden dabei zur kostenlosen Registrierung aufgefordert. Um ein Angebot zu bearbeiten und/oder elektronisch abzugeben, nutzen Sie bitte den kostenlosen Bieterclient ava-sign (wird nach der Anmeldung von RIB kostenlos zur Verfügung gestellt).
Ohne diese Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über etwaige spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren.
Fragen beteiligter Bieter sowie die Antworten der Vergabestelle der Stadt Gera erhalten Sie als registrierter Bieter automatisch per E-Mail. Nichtregistrierte Firmen/Bieter müssen selbstständig auf www.vergabe.rib.de/Veroeffentlichungen an der Stelle der Bekanntmachung 17 VOL 012 regelmäßig kontrollieren, ob etwaige Fragen und Antworten eingestellt sind (Holpflicht des Bieters; Kontrolle bis einen Tag vor Angebotsabgabe erforderlich).
3. Vergabeunterlagen:
3.1. Die Vergabeunterlagen sind auf www.vergabe.rib.de/Veroeffentlichungen unter der Bekanntmachung 17 VOL 012 zum Download als PDF-Datei eingestellt (keine Registrierung). Bitte Punkt 2 - Wichtiger Hinweis beachten!
3.2. Über den Button Bewerben gelangen Sie zur Registrierung. Nach der Registrierung können Sie bearbeitbare Vergabeunterlagen herunter laden, erhalten kostenlos den Bieterclient ava-sign zum bearbeiten der Unterlagen und die Möglichkeit das Angebot elektronisch mit digitaler Signatur abzugeben. Eine Abgabe in Papierform nach Ausdruck ist ebenso möglich.
3.3. Anforderung der Ausschreibungsunterlagen in Papier bei der Vergabestelle, Kontaktstelle siehe Nr. I.1., Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papier 11 EUR. Abgabe nur als Komplettpaket bei Nachweis der Einzahlung. Banküberweisung (keine Barzahlung) an: Stadtverwaltung Gera, IBAN: DE 90 8305 0000 0000 0000 19, BIC-Code: HELADEF1GER, Verwendungszweck: Code 21.16906.7, Verg.-Nr. 17 VOL 012. Der Anforderung per E-Mail, Fax oder Brief ist eine Kopie des Einzahlungsbelegs beizufügen. Ohne Nachweis kein Versand!
Weimarplatz 4
Weimar
99423
Deutschland
Telefon: +49 36137737254
E-Mail: en
Fax: +49 36137739354
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Kornmarkt 12
Gera
07545
Deutschland
Telefon: +49 3658381621
E-Mail:
Fax: +49 3658381625
Internet-Adresse:www.gera.de