Fahrdienst 9819 Benediktushof gGmbH.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Benediktushof gGmbH
Meisenweg 15
Kontaktstelle(n):[removed]
Zu Händen von:[removed]
DEUTSCHLAND
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.benediktushof.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.lwl.org/eVergabe
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Haupt- und Personalabteilung / Postcenter
Karlstraße 3
48147 Münster
DEUTSCHLAND
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Einzugsgebiet der Benediktushof gGmbH Reken.
NUTS-Code DEA34
60130000
Die Beauftragung umfasst die Beförderung der genannten Beschäftigten, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement.
Folgende Unterlagen sind als Angebot einzureichen:
- Vordruck Anlage B.1 (für das Anschreiben des Bieters),
- Vordruck Anlage B.2 Eigenerklärung § 16 Abs. 5 TVgG - NRW,
- Vordruck Anlage B.3 Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG,
- Vordruck Anlage C (Preisangebot für das Los ),
- Vordruck Anlage D (Ergänzende Angaben des Bieters / Qualitätskonzept / Nebenangebote),
- Vordruck Anlagen E. 1 - E.3 Erklärungen und Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW.
Nebenangebote sind nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Außerdem ist eine Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW abzugeben.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung (s. Anlage F, § 13) verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Soweit ich / wir am Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der VOL/A (VOL/A-EG) teilnehme/n, versichere ich / wir zusätzlich, dass gegen mich / uns keine rechtskräftige Verurteilung wegen der in § 6 Abs. 4 EG VOL/A genannten Straftatbestände vorliegt.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Benennung von Referenzen und Subunternehmen.
Zum Nachweis seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit soll der Bieter Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen (für behinderte Menschen) benennen.
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein. Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, Ansprechperson / Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages (Vertragsform, Dauer und Länge der Zusammenarbeit, erzielter Umsatz pro Jahr, Anzahl und Typ der eingesetzten Fahrzeuge) zu benennen. Für die Subunternehmer sind die genaue Bezeichnung der Teilleistung, Firma, Adresse, Anzahl der Mitarbeiter, Ansprechperson und Telefon / E-Mail zu benennen.
Beschreibung des aktuellen Fuhrparks und der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeughersteller und -typ, Baujahr, Motorisierung, Laufleistung, Anzahl Sitzplätze).
Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes, Anzahl der Plätze (getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplätzen) und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung.
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls in Anlage D der Vergabeunterlagen zu benennen.
Darüber hinaus ist darzulegen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind.
Für neuanzuschaffende Fahrzeuge sind auf Verlangen des Auftraggebers die Lieferzusage der Händler und die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
Abschnitt IV: Verfahren
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
Ort:
Entfällt.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: neinAbschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen stehen im Internet unter www.lwl.org/eVergabe kostenlos zum download zur Verfügung.
Die Fragefrist endet am 4.5.2016.Zur Auftragsausführung muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Verpflichtungserklärungen und Besonderen Vertragsbedingungen nach dem TVgG-NRW ausführen.
Besondere Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Mit den Angebotsunterlagen sind folgende Verpflichtungserklärungen im Rahmen des TVgG-NRW abzugeben:
- Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung einschließlich der Verpflichtungserklärung für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nach § 4 Abs. 5 TVgG- NRW. Die Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW ist ebenso von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abzugeben, sofern diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
- Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die aufgeführten Verpflichtungserklärungen sind ebenfalls von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Sollte der Bieter auf Grund seiner Unternehmenssituation ausnahmsweise nicht in der Lage sein, die in den TVgG-Verpflichtungserklärungen enthaltenden ergänzenden Ausführungsbedingungen zu erfüllen, kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 RVO TVgG - NRW von deren vertraglicher Umsetzung absehen.
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
DEUTSCHLAND
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.