5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63721200 Betrieb von Häfen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der aktualisierte Vertrag sieht eine einmalige Möglichkeit der Verlängerung des Konzessionsvertrages um weitere 10 Kalenderjahre bis zum 31.12.2085 vor, sofern zeitnah zum vorgesehenen planmäßigen Ende des Konzessionsvertrages zum 31.12.2075 hinreichende werterhaltende Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Senator-Borttscheller-Straße 14
Stadt: Bremerhaven
Postleitzahl: 27568
Land, Gliederung (NUTS): Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Senator-Borttscheller-Straße 14 ist nur der Standort des Verwaltungsgebäudes der Konzessionärin. Eine genaue kartografische Einordnung des Containerterminals IV und der unmittelbar angrenzenden Flurstücke des CT IIIa und des CT III in Bremerhaven finden Sie unter https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/01/1998
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2075
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Verlängerung um weitere 10 Kalenderjahre steht unter der Maßgabe, dass dies nach der dann herrschenden Sach- und Rechtslage möglich ist. Die Konzessionsgeberin kann nicht antizipieren, ob und wie sich die rechtlichen Normen in Deutschland und Europa bis zu diesem Zeitpunkt hin weiter entwickeln. Dies trifft insbesondere für die Frage der dafür zulässigen Rahmenbedingungen zu, welche bereits jetzt sich im Wandel begriffen befinden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Diese Bekanntmachung erfolgt als ex-post-Bekanntmachung (§§ 154 Nr. 4, 135 Abs. 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages nach §§ 154 Nr. 4, 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden kann, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 GWB unter Berücksichtigung von § 135 Absatz 3 Satz 2 GWB, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend §135 Absatz 3 Satz 2 GWB enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den §135 Abs. 2 Sätzen 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung