Deutschland – Betrieb von Häfen – Anpassung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU

469905-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Betrieb von Häfen – Anpassung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU
OJ S 129/2026 08/07/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Anpassung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU
Beschreibung: Am 12.01.1998 hat die Stadtgemeinde Bremen(Eigentümerin) zugunsten der BLG Logistics Group AG & Co. KG (BLG) vor dem Notar Dr. Herbert Müffelmann (Bremen) mit der Urkundsnummer UR-Nr. 11/1998 ein Erbbaurecht für das/die Grundstücke des Containerterminals IV im zollfreien Überseehafen in Bremerhaven begründet. Gegenstand ist der Betrieb des Containerterminals selbst und die Versorgung der anlaufenden Seeschiffe mit allen notwendigen Dienstleistungen zum Betrieb derselben zum Inhalt. Darüber hinaus ist ein trimodaler diskriminierungsfreier Hafenumschlag (Schiene, Straße, See) 24h am Tag und 7 Tage die Woche zu gewährleisten. Das eingerichtete Erbbaurecht ist als Nutzungsüberlassungsrecht an die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG (EG) als verbundenes Unternehmen der BLG (§ 15 AktG) übertragen worden. EG lässt auf den von dem Erbbaurecht/der Nutzungsüberlassung umfassten Grundstücken durch verbundene Unternehmen Containerterminals betreiben. Das Erbbaurecht läuft noch bis zum 31.12.2048. Es wurde nach ihrem Abschluss wie folgt angepasst und geändert: • Ergänzungsurkunde vom 15.03.2000 (UR-Nr. 144/2000 M des Notars Dr. Herbert Müffelmann in Bremen), • Änderungsvertrag vom 08.09.1998 (UR-Nr. 88/1998 des Notars Edzard Dettmers in Bremen), • Ergänzungsurkunde vom 15.03.2000 (UR-Nr. 145/2000 M des Notars Dr. Herbert Müffelmann in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 02.12.2004 (UR-Nr. 96/2004 CF des Notars Constantin Frick in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 11.04.2006 (UR-Nr. 75/2006 des Notars Dr. Friedrich Strube in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 21.07.2007 (UR-Nr. 13/2007 B der Notarin Dr. Monika Beckmann-Petey in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 16.12.2009 (UR-Nr. 431/2009 B der Notarin Dr. Monika Beckmann-Petey in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 16.07.2012 (UR-Nr. 154, 156/2012 B der Notarin Dr. Monika Beckmann-Petey in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 07.08.2017 (UR-Nr. 259/2017 B der Notarin Dr. Monika Beckmann-Petey in Bremen). Der überarbeitete und angepasste Konzessionsvertrag umfasst auch die unmittelbar angrenzenden Flurstücke des CT IIIa und des CT III. Diese Flurstücke werden bereits bis zum heutigen Tag von der Konzessionsnehmerin EUROGATE als Containerterminal betrieben.
Kennung des Verfahrens: 5aa9c358-84f1-4ec3-b034-01ca009672f3
Interne Kennung: 2025-209
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63721200 Betrieb von Häfen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bremerhaven
Postleitzahl: 27568
Land, Gliederung (NUTS): Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um das Containerterminal IV und die unmittelbar angrenzenden Flurstücke des CT IIIa und des CT III des Überseehafens in Bremerhaven. Eine genaue kartografische Einordnung des Containerterminals IV und der unmittelbar angrenzenden Flurstücke des CT IIIa und des CT III in Bremerhaven finden Sie unter https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129 erkennbar.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es wurde eine aktuell laufende Konzession vom Notar Dr. Herbert Müffelmann (Bremen) mit der Urkundsnummer UR-Nr. 11/1998 vom 12.01.1998 nebst nachfolgenden Änderungen an die aktuellen und künftigen Markumstände des Betriebsfeldes der Konzessionärin angepasst.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv - Bei dieser Vergabe einer Dienstleistungskonzession finden die Vorschriften der KonzVgV Anwendung

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Anpassung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU
Beschreibung: Am 12.01.1998 wurde zugunsten der BLG vor dem Notar Dr. Herbert Müffelmann (Bremen) mit der Urkundsnummer UR-Nr. 11/1998 eine Konzession im Wege eines erbbaurechtlichen Vertrages auf dem Gelände CT IV und anliegender Flurstücke auf dem CT III und IIIa im Überseehafen in Bremerhaven begründet. Die Ausführung dieser Konzession ist an die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG als verbundenes Unternehmen der BLG im Wege des Nutzungsüberlassung übertragen worden. Die Laufzeit des Erbbaurechts endet am 31.12.2048. Anfang 2025 traten die Erbbauberechtigte (BLG) und Ihre Nutzungsberechtigte (EG) an die Konzessionsgeberin heran und baten um Anpassung der Vertragslaufzeit. Dies wurde mit dem Erfordernis erheblicher kurzfristig erforderlicher Investitionen in die Zukunft des Containerterminals begründet. Ferner wurde um Zustimmung zur Übertragung des Haupterbbaurechtes von der BLG an die Nutzungsberechtigte (EG) gebeten (Auftragnehmerwechsel). Die zukünftige Erbbauberechtigte will das Containerterminal NTB auf den Stand der aktuellen Technik anpassen, um so einen reibungslosen zukünftigen Betrieb des Terminals zu ermöglichen unter Aufrechterhaltung ihrer übernommenen betrieblichen Pflichten. Dies dient insbesondere der Herstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Containerterminals und dem Klimaschutz. Die Nutzungsberechtigte zeigte hierbei in vertraulichen Gesprächen auf, warum und wieso im Konkreten eine Anpassung notwendig ist und welche Folgen die fehlende Aktualisierung der technischen Möglichkeiten für den Standort, damit für die Erbbauberechtigte und letztlich für die Eigentümerin haben würde. Die damit verbundenen und plausibel dargestellten erheblichen wirtschaftlichen Mindermöglichkeiten und Bestandsgefahren im Verlauf einer unveränderten Fortführung des Erbbaurechts haben die Eigentümerin davon überzeugt, dass eine Anpassung des bisherigen Erbbauvertrages durch (i) Auftragnehmerwechsel, (ii) Verlängerung und (iii) Vertragsänderungen im Übrigen in beiderseitigem Interesse ist. Insbesondere versteht die Eigentümerin durch die detaillierte Darlegung der Nutzungsberechtigten, welche Risiken im Zuge der globalen technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf den Terminalbetrieb bis Ende der derzeitigen Konzessionslaufzeit am 31.12.2048 einwirken und das auf diese Risiken eine Reaktion erforderlich ist. Die Risiken konnten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 12.01.1998 von beiden Vertragsparteien nicht bedacht werden, da sie sich aus Entwicklungen und vor allem die Geschwindigkeit des Fortschreitens und der Entstehung moderner Technologien in einem Ausmaß niederschlagen, welches für einen verständigen Dritten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht antizipierbar gewesen war. Maßgebender Teil dieser Risiken sind die Auswirkungen der Geschwindigkeit in der Weiterentwicklung moderner Digitalisierung in direkter Anwendung auf den Logistikbetrieb, welche durch entsprechende Technologieeinsätze eine erhebliche Verkürzung von Lade- bzw. Umladevorgängen an einem Terminal ermöglichen, als auch eine erhebliche zeitliche Optimierung der Abfertigung und Versorgung von Seeschiffen. Dies führt zu einem deutlich gesteigerten Umschlag auf der gleichen Terminalfläche im Gegensatz zur Beibehaltung bisherig vorhandener technologischer Anwendungen. Bedingt durch die Mechanismen des Marktes bedeutet die Nichtwahrnehmung dieser modernen Möglichkeiten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für den Terminalbetrieb, welcher langfristig nicht mehr kompensierbar wäre gegenüber moderner ausgestatteten Wettbewerbsterminals, z.B. auf der Nordrange. Die Betreiberin wird daher erheblich in die Erneuerung der Terminalinfrastruktur investieren und benötigt aus diesem Grunde entsprechende Sicherheiten zum Zwecke der Refinanzierung der Maßnahmen. Die Sicherheit besteht in einer Verlängerung der Konzessionszeit über das Kalenderjahr 2048 hinaus (Amortisation). Konkret ist eine Verlängerung bis zum 31.12.2075 erforderlich. Die Eigentümerin hat über diese erbetene Vertragsänderung hinaus keine eigenen Mittel zu den notwendigen Investitionen beigetragen oder sonstige einer staatlichen Beihilfe unterliegenden Schritte oder Maßnahmen tätigen, welche das wirtschaftliche Betriebsrisiko der Konzessionärin abmildern bzw. verlagern und somit zu einer Verzerrung des Marktes beizutragen geeignet wären. Die Konzessionsgeberin hat sich nach Abwägung aller Entscheidungsoptionen daher entschieden gemäß §§ 154, 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, welcher auf Art. 43 Abs. 1 lit. c) RL 2014/23/EU basiert und unter Einbeziehung des Erwägungsgrundes Nr. 76 der RL 2014/23/EU in ihre Entscheidungsfindung, dass Sie das Vorhaben der Nutzungsberechtigten unterstützt. Sie hat in Ihrer Entscheidungsfindung auch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom 29.04.2025 (Rs. C-452/23) einfließen lassen. Demnach dürfen Konzessionen, welche sich mit stark ändernden extremen Rahmenbedingungen konfrontiert sehen, welche die Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Unterschrift der Konzession nicht absehen konnten, angepasst werden dürfen. Sie hat hierzu den vorhandenen Erbbaurechtsvertrag vom 12.01.1998 mit nachfolgenden Änderungen rechtlich an die veränderten Umstände angepasst - ohne den Grundcharakter der Konzession zu verändern - und hat diese Vertragsanpassung am 06.07.2026 vor der Anwaltsnotarin Frau Dr. Beckmann-Petey,Loyfort Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Hansator 17 in 28217 Bremen notariell beurkundet. Einen entsprechenden Vergabevermerk mit einer genaueren Darstellung Ihrer Erwägungsgründe stellt die Konzessionsgeberin unter diesem Link https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129 zur Verfügung. Es wird ausdrücklich auf die dort hinterlegten weiteren vertieften Inhalte verwiesen. Mit Rücksicht auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Konzessionärin sind geheimhaltungspflichtige Inhalte geschwärzt worden und werden nicht der Öffentlichkeit im Rahmen der Darstellungen des Vergabevermerkes zur Verfügung gestellt werden.
Interne Kennung: 2025-209
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63721200 Betrieb von Häfen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der aktualisierte Vertrag sieht eine einmalige Möglichkeit der Verlängerung des Konzessionsvertrages um weitere 10 Kalenderjahre bis zum 31.12.2085 vor, sofern zeitnah zum vorgesehenen planmäßigen Ende des Konzessionsvertrages zum 31.12.2075 hinreichende werterhaltende Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Senator-Borttscheller-Straße 14
Stadt: Bremerhaven
Postleitzahl: 27568
Land, Gliederung (NUTS): Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Senator-Borttscheller-Straße 14 ist nur der Standort des Verwaltungsgebäudes der Konzessionärin. Eine genaue kartografische Einordnung des Containerterminals IV und der unmittelbar angrenzenden Flurstücke des CT IIIa und des CT III in Bremerhaven finden Sie unter https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/01/1998
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2075
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Verlängerung um weitere 10 Kalenderjahre steht unter der Maßgabe, dass dies nach der dann herrschenden Sach- und Rechtslage möglich ist. Die Konzessionsgeberin kann nicht antizipieren, ob und wie sich die rechtlichen Normen in Deutschland und Europa bis zu diesem Zeitpunkt hin weiter entwickeln. Dies trifft insbesondere für die Frage der dafür zulässigen Rahmenbedingungen zu, welche bereits jetzt sich im Wandel begriffen befinden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Diese Bekanntmachung erfolgt als ex-post-Bekanntmachung (§§ 154 Nr. 4, 135 Abs. 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages nach §§ 154 Nr. 4, 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden kann, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 GWB unter Berücksichtigung von § 135 Absatz 3 Satz 2 GWB, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend §135 Absatz 3 Satz 2 GWB enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den §135 Abs. 2 Sätzen 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB begehrt wird, unstatthaft.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 505 000 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, diese vertreten durch die EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, diese vertreten durch die Eurogate Beteiligungs-GmbH Bremen, diese vertreten durch den gesamtvertretungsbefugten Geschäftsführer
Angebot:
Kennung des Angebots: AN-1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 1 505 000 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 1 505 000 000,00 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 1 505 000 000,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Der Wert der Konzession infolge der geplanten Vertragsanpassung wurde gemäß § 2 KonzVgV gebildet. Näheres hierzu im Vergabevermerk unter dem angegebenen Link.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag-01
Titel: Anpassung einer Konzession im Wege eines Erbbaurechtsvertrags für das Containerterminal IV und die angrenzenden Flurstücke des CT III und IIIa im Überseehafen in Bremerhaven.
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 06/07/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 42dcf7eb-f22c-4d32-a370-3019efcf37e4-01
Identifikator des geänderten Vertrags: Vertrag-01
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Am 12.01.1998 wurde zugunsten der BLG vor dem Notar Dr. Herbert Müffelmann (Bremen) mit der Urkundsnummer UR-Nr. 11/1998 eine Konzession im Wege eines erbbaurechtlichen Vertrages auf dem Gelände CT IV und anliegender Flurstücke auf dem CT III und IIIa im Überseehafen in Bremerhaven begründet. Die Ausführung dieser Konzession ist an die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG als verbundenes Unternehmen der BLG im Wege des Nutzungsüberlassung übertragen worden. Die Laufzeit des Erbbaurechts endet am 31.12.2048. Anfang 2025 traten die Erbbauberechtigte (BLG) und Ihre Nutzungsberechtigte (EG) an die Konzessionsgeberin heran und baten um Anpassung der Vertragslaufzeit. Dies wurde mit dem Erfordernis erheblicher kurzfristig erforderlicher Investitionen in die Zukunft des Containerterminals begründet. Ferner wurde um Zustimmung zur Übertragung des Haupterbbaurechtes von der BLG an die Nutzungsberechtigte (EG) gebeten (Auftragnehmerwechsel). Die zukünftige Erbbauberechtigte will das Containerterminal NTB auf den Stand der aktuellen Technik anpassen, um so einen reibungslosen zukünftigen Betrieb des Terminals zu ermöglichen unter Aufrechterhaltung ihrer übernommenen betrieblichen Pflichten. Dies dient insbesondere der Herstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Containerterminals und dem Klimaschutz. Die Nutzungsberechtigte zeigte hierbei in vertraulichen Gesprächen auf, warum und wieso im Konkreten eine Anpassung notwendig ist und welche Folgen die fehlende Aktualisierung der technischen Möglichkeiten für den Standort, damit für die Erbbauberechtigte und letztlich für die Eigentümerin haben würde. Die damit verbundenen und plausibel dargestellten erheblichen wirtschaftlichen Mindermöglichkeiten und Bestandsgefahren im Verlauf einer unveränderten Fortführung des Erbbaurechts haben die Eigentümerin davon überzeugt, dass eine Anpassung des bisherigen Erbbauvertrages durch (i) Auftragnehmerwechsel, (ii) Verlängerung und (iii) Vertragsänderungen im Übrigen in beiderseitigem Interesse ist. Insbesondere versteht die Eigentümerin durch die detaillierte Darlegung der Nutzungsberechtigten, welche Risiken im Zuge der globalen technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf den Terminalbetrieb bis Ende der derzeitigen Konzessionslaufzeit am 31.12.2048 einwirken und das auf diese Risiken eine Reaktion erforderlich ist. Die Risiken konnten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 12.01.1998 von beiden Vertragsparteien nicht bedacht werden, da sie sich aus Entwicklungen und vor allem die Geschwindigkeit des Fortschreitens und der Entstehung moderner Technologien in einem Ausmaß niederschlagen, welches für einen verständigen Dritten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht antizipierbar gewesen war. Maßgebender Teil dieser Risiken sind die Auswirkungen der Geschwindigkeit in der Weiterentwicklung moderner Digitalisierung in direkter Anwendung auf den Logistikbetrieb, welche durch entsprechende Technologieeinsätze eine erhebliche Verkürzung von Lade- bzw. Umladevorgängen an einem Terminal ermöglichen, als auch eine erhebliche zeitliche Optimierung der Abfertigung und Versorgung von Seeschiffen. Dies führt zu einem deutlich gesteigerten Umschlag auf der gleichen Terminalfläche im Gegensatz zur Beibehaltung bisherig vorhandener technologischer Anwendungen. Bedingt durch die Mechanismen des Marktes bedeutet die Nichtwahrnehmung dieser modernen Möglichkeiten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für den Terminalbetrieb, welcher langfristig nicht mehr kompensierbar wäre gegenüber moderner ausgestatteten Wettbewerbsterminals, z.B. auf der Nordrange. Die Betreiberin wird daher erheblich in die Erneuerung der Terminalinfrastruktur investieren und benötigt aus diesem Grunde entsprechende Sicherheiten zum Zwecke der Refinanzierung der Maßnahmen. Die Sicherheit besteht in einer Verlängerung der Konzessionszeit über das Kalenderjahr 2048 hinaus (Amortisation). Konkret ist eine Verlängerung bis zum 31.12.2075 erforderlich. Die Eigentümerin hat über diese erbetene Vertragsänderung hinaus keine eigenen Mittel zu den notwendigen Investitionen beigetragen oder sonstige einer staatlichen Beihilfe unterliegenden Schritte oder Maßnahmen tätigen, welche das wirtschaftliche Betriebsrisiko der Konzessionärin abmildern bzw. verlagern und somit zu einer Verzerrung des Marktes beizutragen geeignet wären. Die Konzessionsgeberin hat sich nach Abwägung aller Entscheidungsoptionen daher entschieden gemäß §§ 154, 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, welcher auf Art. 43 Abs. 1 lit. c) RL 2014/23/EU basiert und unter Einbeziehung des Erwägungsgrundes Nr. 76 der RL 2014/23/EU in ihre Entscheidungsfindung, dass Sie das Vorhaben der Nutzungsberechtigten unterstützt. Sie hat in Ihrer Entscheidungsfindung auch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom 29.04.2025 (Rs. C-452/23) einfließen lassen. Demnach dürfen Konzessionen, welche sich mit stark ändernden extremen Rahmenbedingungen konfrontiert sehen, welche die Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Unterschrift der Konzession nicht absehen konnten, angepasst werden dürfen. Sie hat hierzu den vorhandenen Erbbaurechtsvertrag vom 12.01.1998 mit nachfolgenden Änderungen rechtlich an die veränderten Umstände angepasst - ohne den Grundcharakter der Konzession zu verändern - und hat diese Vertragsanpassung am 06.07.2026 vor der Anwaltsnotarin Frau Dr. Beckmann-Petey,Loyfort Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Hansator 17 in 28217 Bremen notariell beurkundet. Einen entsprechenden Vergabevermerk mit einer genaueren Darstellung Ihrer Erwägungsgründe stellt die Konzessionsgeberin unter diesem Link https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129 zur Verfügung. Es wird ausdrücklich auf die dort hinterlegten weiteren vertieften Inhalte verwiesen. Mit Rücksicht auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Konzessionärin sind geheimhaltungspflichtige Inhalte geschwärzt worden und werden nicht der Öffentlichkeit im Rahmen der Darstellungen des Vergabevermerkes zur Verfügung gestellt werden.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: siehe "Konkrete Begründung der Änderung"
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: RES-0000

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
Registrierungsnummer: DE813339290
Postanschrift: Am Strom 1
Stadt: Bremerhaven
Postleitzahl: 27568
Land, Gliederung (NUTS): Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
Land: Deutschland
Telefon: +49 471309010
Fax: 000
Internetadresse: https://www.bremenports.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Registrierungsnummer: t:4942136159796
Postanschrift: Contrescarpe 72
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: +49 421 36159796
Fax: +49 421 49632311
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, diese vertreten durch die EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, diese vertreten durch die Eurogate Beteiligungs-GmbH Bremen, diese vertreten durch den gesamtvertretungsbefugten Geschäftsführer
Registrierungsnummer: DE203341819
Postanschrift: Präsident-Kennedy-Platz 1A
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28203
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cc84c427-3b86-4ad1-8016-e76f633379f8 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 40
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/07/2026 11:00:35 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 469905-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 129/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/07/2026