Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt ESTW Gießen 2. BS Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65931
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lorena Jost
E-Mail:
Telefon: +49 6926554879
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt ESTW Gießen 2. BS
Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleis− und Weichenbereichen der Deutschen Bahn AG und unterstützende bauaffine Dienstleistungen zur Abwicklung der Baumaßnahme.
35398 Gießen
ca. 2.200 h Sicherungsaufsicht, ca. 4.440 h Sicherungspersonale, ca. 1 m Feste Absperrung, ca. 100 m F A, vollständig isoliert, ca. 150 St ATWS, ü. 30 b. 60 m, ca. 1.500 h ATWS Bediener, ca. 150 d A TWS, Handschaltung, ca. 100 St ATWS Planprüfung, ca. 240 St Schutzhaltsignal (Sh2), ca. 6 St Langsamfahrsignale (Satz), ca. 15 St Zusätzliches Signal Lf1, ca. 15 St Zusätzliches Signal Lf2 oder Lf3, ca. 2 St Gleismagnet, ca. 40 ZSS Bahnerdungsberechtigter, ca. 40 ZSS Schaltantragsteller, ca. 100 h Helfer im Bahnbetrieb
zu II.2.10) Angaben über Varianten (Nebenangebot/Änderungsvorschlag): Nebenangebot/e können gem. Sicherungsvertrag Anlage 5 eingereicht werden. Varianten (Nebenangebot/Änderungsvorschlag) ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebots sind nicht zugelassen (vgl. auch Anschreiben Leistungsanfrage SbaD 208.1124V10).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt ESTW Gießen 2. BS
Postanschrift: Zum Eisenhammer 18
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.